Finanzen / Bilanzen

Sicheres Arbeiten bei der Herstellung von Beschichtungsstoffen

Bei der Herstellung von Beschichtungsstoffen wie Lacke für Fahrzeuge, Farben für Bauten oder Druckfarben für Publikationen und Verpackungen kommen zahlreiche Stoffe zum Einsatz. Vielfältig sind auch die Erzeugnisse. Entsprechend groß sind die Lager – und es herrscht viel innerbetrieblicher Transportverkehr von Staplern, Hubwagen und Mitgänger-Flurförderzeugen. Sie bringen Roh- und Hilfsstoffe in die Produktion, um Ansatzbehälter oder bei der Herstellung von Pulverlacken Extruder zu bestücken. Außerdem befördern sie die abgefüllten und verpackten Gebinde fertiger Erzeugnisse ins Warenlager. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen. "Der innerbetriebliche Transport ist ein spezifischer Unfallschwerpunkt dieser Branche", sagt Jürgen Winterlik von der Berufsgenossenschaft Rohstoff Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Der promovierte Chemiker ist Aufsichtsperson der BG RCI und war Obmann des Arbeitskreises, der die neue Branchenregel "Herstellung von Beschichtungsstoffen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet hat.

Gefährdungen entlang des Herstellungsprozesses dargestellt

Auf 68 Seiten vermittelt die Branchenregel kompakt, welchen wesentlichen Gefährdungen die Beschäftigten ausgesetzt sind. Sie orientiert sich dabei am Herstellungsprozess und stellt sie an branchentypischen Arbeitsplätzen mit den entsprechenden Tätigkeiten dar: vom Ansetzen und Dispergieren über die Qualitätskontrolle sowie Abfüllung, Verpackung und Transport bis zum Reinigen der Maschinen und Anlagen. Weitere Kapitel befassen sich mit den Arbeiten an Rührwerksmühlen und an Walzenmaschinen. Die Herstellung von Bindemitteln wird in der Branchenregel ebenso behandelt wie die Herstellung von Pulverlacken und die Arbeiten an Extrudern und Mahlanlagen. Angesichts des hohen Gefahrenpotenzials widmen sich zwei Kapitel eigens der Explosionsgefahr bei Tätigkeiten mit Nitrocellulose und der Vermeidung von Zündquellen. Eine häufig unterschätzte Zündquelle seien Entladungen statischer Elektrizität, erläutert Winterlik. „Mit Aufladungen ist beispielsweise zu rechnen beim Einsatz unpolarer Lösemittel oder dem Umgang mit nicht ableitfähigen Materialien und Oberflächen wie etwa Kunststoffgebinden, -leitungen und -folien.“

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

69 Abbildungen veranschaulichen die Erläuterungen und zeigen guten Arbeitsschutz in der Praxis. "Die Branchenregel ist so konzipiert, dass sie auf Redundanz setzt", sagt der Präventionsexperte. "Das heißt, bei jedem Schritt im Herstellungsprozess werden stets alle wesentlichen Gefährdungen noch einmal benannt und wie man ihnen effektiv begegnet." Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte oder Betriebsräte können also gezielt in der Broschüre nachschlagen, was zu beachten ist. Ein weiterer Vorteil: "Die Gefährdungen sind nach Gefährdungsfaktoren sortiert und entsprechend sind auch die Maßnahmen geordnet – und diese sind auf dem aktuellen Stand."

Die Branchenregel unterstützt somit die Betriebe, ihre Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und die Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen. Ändern sich die Arbeitsbedingungen, etwa durch Investitionen in neue Maschinen oder Ausbau der Produktion, muss die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden. Die Branche ist Winterlik zufolge durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt, die etwa 80 Prozent aller Hersteller von Beschichtungsstoffen ausmachen. Häufig lassen sich kleine Betriebe von externen Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen, weiß er. "Die kleinen Betriebe können ihnen nun die Branchenregel an die Hand geben, so dass ihre spezifische betriebliche Situation und die für die Branche typischen Gefährdungen tatsächlich berücksichtigt werden."

Die DGUV-Regel 113-605 für die Branche Herstellung von Beschichtungsstoffen gibt es in der DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei zum Herunterladen oder kostenpflichtig als gedrucktes Exemplar . Mitgliedsbetriebe der BG RCI können die Broschüre über den Medienshop der BG RCI in einer der Unternehmensgröße angemessenen Stückzahl kostenfrei bestellen.

Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht

Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 13001-0
Telefax: +49 (30) 13001-9876
http://www.dguv.de

Ansprechpartner:
Stefan Boltz
Stv. Pressesprecher DGUV
Telefon: +49 (30) 288763-768
Fax: +49 (30) 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel