Luft- / Raumfahrt

Beimischungsquoten für nachhaltige Flugkraftstoffe müssen wettbewerbsneutral ausgestaltet werden und sind damit wichtiger Faktor für das CO2-neutrale Fliegen

Zur anstehenden Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote sagt Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Luftverkehrsverbandes BDL:

„Wir begrüßen die Aktivitäten der Bundesregierung, die Markteinführung nachhaltiger Kraftstoffe zu fördern. Eine Beimischungsquote ist ein probates Mittel, um den Markthochlauf anzukurbeln. Damit kommen wir voran auf dem Weg zum CO2-neutralen Fliegen. Bei der weiteren Ausgestaltung kommt es nun darauf an, dass die Bundesregierung ihre Zusagen aus der gemeinsam abgestimmten PtL-Roadmap einhält und den regulatorischen Rahmen so feststeckt, dass die Quotenverpflichtung wettbewerbsneutral realisiert wird. Wenn das gewährleistet ist, können wir uns am Aufbau industrieller Anlagen zur Herstellung nachhaltiger Flugkraftstoffe beteiligen, etwa in Form von Abnahmegarantien.“

Alternative Kraftstoffe sind bis zu fünfmal teurer als fossiles Kerosin – dabei macht der Kerosinpreis gut ein Viertel aller Kosten einer Fluggesellschaft aus. Deswegen haben Politik, Luftverkehrswirtschaft und Industrie mit der PtL-Roadmap festgelegt, dass die Einführung von Beimischungsquoten wettbewerbsneutral ausgestaltet werden soll. Das bedeutet, dass bei Beimischungsquoten, wenn sie nicht kurzfristig international verbindlich festgelegt werden können, die höheren Kosten beim Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe durch staatliche Förderung ausgeglichen werden müssen. Regionale Kraftstoffpreis-Unterschiede dürfen nicht entstehen. Andernfalls wären Carbon Leakage und eine enorme Wettbewerbsverzerrung zu Lasten deutscher Fluggesellschaften und der Drehkreuze in Deutschland die Folge und das wäre ökologisch und auch ökonomisch kontraproduktiv.

Die deutsche Luftverkehrswirtschaft will, dass gemeinsam mit der Politik das Ziel des CO2-neutralen Fliegens erreicht werden kann. Dazu ist der Ersatz des fossilen Kerosins durch nachhaltige Kraftstoffe ein essentieller Baustein. Die langfristig auch ökologisch beste Lösung ist hierbei ein Flugkraftstoff, der aus atmosphärischem CO2 mithilfe Erneuerbarer Energien hergestellt wird. Politik und Industrie arbeiten bereits gemeinsam daran, die Produktion von PtL-Kerosin in den nächsten Jahren auf- und auszubauen. In der gemeinsamen PtL-Roadmap haben sie sich dazu verpflichtet, Maßnahmen zu unterstützen, die für die im internationalen Wettbewerb stehenden Fluggesellschaften wettbewerbsneutral sind.

Weitere Informationen zur gemeinsamen Initiative von Bund, Ländern und Industrie für den Markthochlauf alternativer Kraftstoffe: PtL-Roadmap für den deutschen Luftverkehr

Über den Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die DFS Deutsche Flugsicherung, Retail-Betriebe und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.
Friedrichstraße 79
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 520077-100
Telefax: +49 (30) 520077-111
http://www.bdl.aero

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel