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BAG schwächt den gewerkschaftlichen Pluralismus der Bundesrepublik und entwertet das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit-DHV prüft die Einlegung der Verfassungsbeschwerde und erforderlichenfalls den Gang vor den EuGH!

Nach mehr als 125 Jahren ihres Bestehens ist der Berufsgewerkschaft DHV die Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) aberkannt worden. Der Rechtsstreit ging seit Dezember 2013 durch alle arbeitsgerichtlichen Instanzen und wurde sogar im Jahr 2018 vom BAG an das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg zurückverwiesen. Mit der unverständlichen, aus Sicht der DHV verfassungsrechtlich nicht nachvollziehbaren Entscheidung sind die Antragsteller dieses Verfahrens – Verdi, IG Metall, NGG und die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen –  damit vorerst mit ihrem Versuch durchgedrungen, eine unliebsame inhaltlich und auf der christlichen Soziallehre basierende gewerkschaftliche Konkurrenz aus der Tarifarbeit in der Bundesrepublik zu verbannen.

In diesem Verfahren ging es ausschließlich um die Frage, ob die DHV den Erfordernissen der BAG-Mächtigkeitsrechtsprechung der 1960er-Jahre genügt – die Arbeitswelt hat sich aber seitdem fundamental gewandelt! Die erfolgreiche, von zahlreichen Mitgliedern gestaltete Gewerkschaftsarbeit, die die DHV umfangreich vorgetragen und auch von den Antragstellern zu keinem Zeitpunkt bestritten wurde, spielte überhaupt keine Rolle – ebenso wie die Tatsache, dass die DGB-Gewerkschaften heute in vielen Bereichen kaum mehr als 10 % Organisationsgrad haben und damit auch kaum mehr mächtig sind! Allein die Gewerkschaften verdi und NGG haben seit den 2000er-Jahren über 20 % ihrer Mitglieder verloren!

„Wir sind traurig und empört über diesen Schlag in das Gesicht von über 70.000 Mitgliedern DHV-Mitgliedern, die sich in den Betrieben, als Betriebs-/Personal-/Aufsichtsräte, in Tarifkommissionen und übergeordneten sozialen Ehrenämtern täglich für das Wohl von Beschäftigten einsetzen!“ so der Bundesvorsitzende der DHV Henning Röders in einem ersten Kommentar zu der Entscheidung.

Die DHV prüft die Einlegung der Verfassungsbeschwerde und erforderlichenfalls den Gang vor den EuGH! Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts beraubt nicht nur der Organisation DHV ihre Tariffähigkeit, womit in nicht gerechtfertigter Weise in ihr nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verliehenes Grundrecht auf Betätigung als Arbeitnehmerkoalition eingegriffen wird. Auch die über 70.000 DHV-Mitglieder, die sich in vielfältiger Weise für ihre Gewerkschaft DHV engagieren, sind in nicht gerechtfertigter Weise in ihrem Grundrecht auf Betätigung in ihrer Gewerkschaft DHV eingeschränkt!

Ein Mitglied der DHV wird nach Veröffentlichung der Entscheidung mit den Worten zitiert: „Nun sind wir einen großen Schritt weiter auf dem Weg hin zu einem neuen FDGB (ehemals DDR-Gewerkschaftsbund) in Deutschland!“

Auch als nicht tariffähige Gewerkschaft wird die DHV für die Rechte ihrer Mitglieder kämpfen und ihren Beitrag zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Deutschland leisten. Dafür stehen wir in der Tradition als eine der ältesten Gewerkschaften in Deutschland!

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