Verbraucher & Recht

Öffnungen von Clubs gefordert: Lieber kontrolliert in Clubs als unkontrolliert in der Altstadt

Der DEHOGA NRW macht sich dafür stark, Clubs und Diskotheken früher zu öffnen und nicht bis Ende August zu warten und begrüßt den Vorschlag des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Stephan Keller, Clubs zu öffnen, um die Altstadt zu entlasten. Zudem macht sich der DEHOGA für mehr Modellprojekte und das "Scharfstellen" der Innovationsklausel stark.

Weil es immer wieder zu wilden Partys und Auseinandersetzungen in den Innenstädten oder in Parks kommt und das Polizei- und Ordnungskräfte vor große Herausforderungen stellt, sieht der DEHOGA NRW in einer schnelleren Öffnungsperspektive für Clubs und Diskotheken einen einfachen Lösungsansatz. "Wir können in unseren Clubs und Diskotheken in Nordrhein-Westfalen schon jetzt mit den entsprechenden Konzepten eine sichere Umgebung gestalten, damit sich die Lage an anderen Orten entspannt. Wir müssen nicht bis Ende August darauf warten. Tanzen in unseren Betrieben in kontrolliertem Rahmen ist sicherlich sicherer als unkontrolliert privat. Wir können Teil der Lösung sein. Landesweit", betont Haakon Herbst, Regionalpräsident im DEHOGA Nordrhein-Westfalen und unterstützt damit die Ideen von Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller, der nach Medienberichten zur Entlastung der Düsseldorfer Altstadt die Öffnung von Clubs in Betracht zieht.

Zusätzlich verweist Herbst auf Modellöffnungen in Schleswig-Holstein, wo sich Inhaber von Tanzbetrieben für ein Modellrojekt ab 1. Juli bewerben können. "Wir brauchen zusätzlich mehr Erkenntnisse. Die schaffen wir aber nicht, wenn alles geschlossen bleibt", so Herbst. "Bereits existierende Hygiene- und Schutzkonzepte könnten so noch weiterentwickelt werden. Die Coronaschutzverordnung lässt dies zu. Also soll die Politik sie auch nutzen. Im Winter ist es in jeder Hinsicht zu spät."

Modellprojekte sind das eine. Das "Scharfstellen" der Innovationsklausel der Coronaschutzverordnung das andere. Dort heißt es zusammengefasst, dass das Gesundheitsministerium auf Anforderungen der Verordnung wie Mindestabstände dann verzichten kann, wenn technische Anlagen zur wirksamen Luftreinhaltung beitragen und die Wirkung wissenschaftlich belegt ist. Erst im März hat das Fraunhofer-Institut genau diese Wirksamkeit bei passenden Lüftungssystemen festgestellt. "Der Staat muss schon jetzt alles in den Blick nehmen, was bei einer möglichen vierten Welle helfen kann, dass Clubs, Restaurants und Kneipen geöffnet bleiben. Das ist unsere Erwartung an die Politik."

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