Verbraucher & Recht

Gelöscht ist gelöscht? Löschen von Nutzerkonten häufig intransparent gestaltet

Regelmäßig werden Daten-Leaks bekannt, bei denen Nutzerdaten in die Hände von Dritten gelangen. Angesichts des Risikos, dass Zugangs- und Zahlungsdaten in den Weiten des Internets landen können, ist es sinnvoll, nicht benötigte Nutzerkonten zu löschen. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Berlin bei drei verbreiteten Social-Media- und sieben Einkaufs- und Handelsplattformen untersucht, wie verbraucherfreundlich das Löschen des Nutzerkontos gestaltet ist.

Zugänglichkeit bei Registrierung und Löschung variiert stark
Besonderes Augenmerk wurde bei der Stichprobe darauf gelegt, ob das Löschen des Nutzerkontos genauso zugänglich gestaltet ist wie die Registrierung. Denn einige Internetdienste nutzen das Design der Benutzeroberflächen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst viele Daten preisgeben, zum Beispiel bei Einwilligungen in Cookie-Banner. Mit manipulativen Designs kann es Verbrauchern aber auch erschwert werden, ihre Daten beim Internetdienst zu löschen.

Informationen zum Löschvorgang des Nutzerkontos oft schwer zu finden
Bei den untersuchten Plattformen sind die Buttons zur Anmeldung beziehungsweise Registrierung zugänglich auf der Startseite platziert. In neun von zehn Fällen war die Registrierung mit zwei bis vier Klicks abgeschlossen. Die Informationen dazu, wie Verbraucher ihr Nutzerkonto löschen können, ist hingegen an sehr unterschiedlichen Orten der Webseiten auffindbar: in den FAQs, über Suchergebnisse in der seiteninternen Suche oder gar nicht. Wenn Verbraucher ihr Nutzerkonto löschen wollen, müssen sie die Informationen zum Vorgehen erst einmal finden. In den Erläuterungstexten zu den Löschmöglichkeiten war es hierbei häufig unklar, ob das Konto deaktiviert wird, nur der Kontozugang gelöscht oder ob die Nutzerdaten entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelöscht werden. Auf welchem Weg das Löschen angeboten wurde, variierte ebenfalls. Auf nur drei Plattformen war das Löschen mit zwei bis vier Klicks über das Nutzerkontomenü direkt erreichbar. Bei einem Anbieter war eine Kontaktaufnahme über Telefon, Post oder E-Mail notwendig. Die anderen Anbieter erforderten den Löschauftrag via Kontaktformular, Link oder tiefer verschachtelt im Nutzerkonto.

Registrierungsvorgang deutlich einfacher
Beim Vergleich der Gestaltung von Registrierungs- und Löschvorgängen fällt auf, dass die Registrierung mit deutlich weniger Klicks und ohne zusätzliche Erklärungen möglich ist. Das Löschen gestaltet sich umständlicher, da die Informationen dazu nicht bei allen Plattformen schnell zu finden waren.

Stärkung verbraucherfreundlicher Gestaltung von Nutzeroberflächen nötig
Das Löschen muss für Verbraucher genauso einfach sein wie die Registrierung. Es braucht eine Stärkung der verbraucherfreundlichen Gestaltung von Nutzeroberflächen. Die Verbraucherzentrale Berlin begrüßt, dass mit dem Faire-Verbraucherverträge-Gesetz künftig Kündigungsbuttons für Abos verpflichtend sind. Somit können Verbraucher*innen im Internet abgeschlossene Abos auch online kündigen. Für das Löschen von Nutzerkonten gibt es noch keine Button-Regelung.

Auskunftsrecht bei der Datenspeicherung durch Internetdienstanbieter
„Grundsätzlich sollten nur die nötigsten Daten angegeben werden“, empfiehlt Ophélie Ivombo, Digitalreferentin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Möchten Verbraucher wissen, welche Daten ein Internetdienstanbieter von ihnen speichert, können sie von ihrem Recht auf Auskunft Gebrauch machen. Wie die Stichprobe zeigt, definieren die Plattformen sehr unterschiedlich, was unter „Nutzerkonto löschen“ zu verstehen ist. Wenn Verbraucher sicher gehen wollen, dass ihre Nutzerdaten gelöscht werden, sollten sie einen DSGVO-Löschauftrag an die Plattform senden. Für Datenauskünfte und Löschaufträge nach DSGVO stellt die Verbraucherzentrale Briefvorlagen zur Verfügung. Zu bedenken ist, dass Internetdienste Rechnungsdaten aus handelsrechtlichen Gründen für das Finanzamt aufbewahren müssen. Ob nach einem Löschauftrag die Nutzerdaten ohne gesetzliche Grundlage weiterhin in Back-Ups von Datenbanken gespeichert werden, können Verbraucher nicht herausfinden.

Starke Passwörter und Passwortmanager nutzen
Wenn Internetdienste Zugangsdaten von Nutzern ungesichert in der Datenbank gespeichert haben, können sie einfach von Kriminellen genutzt werden, um sich Zugang zu anderen Nutzerkonten zu verschaffen. „Um sich davor zu schützen, ist es ratsam, für jedes Nutzerkonto ein anderes Passwort zu benutzen. Mit einem Passwortmanager kann man nicht nur sichere starke Passwörter speichern, Passwortmanager ermöglichen auch einen guten Überblick darüber, wo man überall Konten angelegt hat“, rät Ivombo.

Weitere Informationen
Informationen zu den Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be.

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