Gesundheit & Medizin

Mutterschutzgesetz bremst schwangere Ärztinnen aus

Das Ziel des am 01. Januar 2018 in Kraft getretenen novellierten Mutterschutzgesetzes sollte die vermehrte Teilhabe von Frauen an einem diskriminierungsfreien Arbeitsplatz sein. Leider ist die Realität drei Jahre nach Einführung für schwangere Ärztinnen und Medizinstudentinnen verheerend. „Die juristischen Formulierungen sind nicht eindeutig und weit auslegbar, sodass Schwangere mehrheitlich pauschalisiert keine operativen oder interventionellen Tätigkeiten und teilweise auch gar keine patientennahen Tätigkeiten mehr ausführen dürfen“, so Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser, Vorstandsmitglied des Hartmannbund Baden-Württemberg. „Es kann nicht sein, dass schwangere Ärztinnen undifferenziert und pauschalisiert ins Beschäftigungsverbot geschickt werden. Wir fordern daher die gesetzlich vorgeschriebene individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes und bei Bedarf dessen adäquate Umgestaltung, um eine weiterbildungsrelevante Weiterbeschäftigung zu gewährleisten.“

Im Rahmen der Landesdelegiertenversammlung 2021 haben sich die Delegierten des Hartmannbund Baden-Württemberg klar für die Ausarbeitung eines offiziellen, bundeseinheitlichen Leitfadens für die einzelnen medizinischen Fachbereiche, orientierend an Kliniken guter Praxis, bei denen unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen die Weiterbeschäftigung von schwangeren Ärztinnen ermöglicht wird, ausgesprochen. Dr. Dr. Galina Fischer, stellvertretende Vorsitzende, ergänzt: „Natürlich ist mit der individuellen Gefährdungsbeurteilung ein gewisser Aufwand verbunden. Aber wir brauchen jetzt umgehend praxistaugliche Lösungen. Es ist nicht hinnehmbar, dass es für viele schwangere Ärztinnen zu einer Verzögerung der Aus- und Weiterbildung und damit auch der Karriere kommt – bereits schwangere Medizinstudentinnen werden durch die generellen Verbote ausgebremst.“

Die entsprechende Resolution können Sie auf der Homepage des Landesverbands einsehen: https://www.hartmannbund.de/der-verband/landesverbande/baden-wurttemberg/beschluesse/ 

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