Verbraucher & Recht

Beschlüsse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den MinisterpräsidentInnen sind für das niedersächsische Gastgewerbe enttäuschend

Mit den Beschlüssen erhöhen Bund und Länder den Impfdruck auf Ungeimpfte, so Präsident Detlef Schröder heute in Hannover. Teil dieses Konzeptes seien aber auch Maßnahmen, die direkt und vorrangig das Gastgewerbe negativ beträfen. Schröder stellte fest, wie das Land Niedersachsen die gefassten Beschlüsse der MPK-Konferenz umsetze, werde sich letztendlich erst am 25. August entscheiden.

Präsident Schröder bewertete als positiv, dass Bund und Land ankündigen, die Anstrengungen die Impfquote zu erhöhen zu verstärken. Ebenfalls positiv sei die Ankündigung, dass die Inzidenz-Entwicklung künftig nicht mehr alleiniger Maßstab für Anti-Corona-Maßnahmen sein soll. Hier bleibe abzuwarten, wie die eigenständigen Vorstellungen Niedersachsen konkret aussehen werden.

Kritisch bewertete er die angekündigte 3-G-Regel für Innengastronomie und Beherbergungsbetriebe. Hier würden erneut Maßnahmen auf Kosten der gastgewerblichen Branche getroffen. Die Erfahrungen des Gastgewerbes aus der Vergangenheit unterstreichen, dass die Einschränkung des Zutritts zum Gastgewerbe immer Umsatz koste. Dem niedersächsischen Gastgewerbe würde mit der Umsetzung dieser Regelung erneut ein alleiniges Sonderopfer zugemutet werden, mit dem ausschließlichen Zweck den Impfdruck auf die Bevölkerung zu erhöhen.

Für kontraproduktiv hielt Schröder, dass Coronatests für die Bevölkerung ab Oktober kostenpflichtig werden sollen. Die Maßnahme hätte ebenfalls den alleinigen Zweck, Bürger mit sanften Druck zur Impfung zu verleiten. Ob das die Impfquote erhöhe oder zu noch größerer Ablehnung führe, würde die Zukunft ergeben. Auf jeden Fall sei zu erwarten, dass damit ein Rückbau der bisherigen Testangebote schon in den nächsten Wochen anlaufen werde. Bei Einführung bzw. Aufrechterhaltung der 3-G-Regel für das Gastgewerbe, treffe dies insbesondere gastgewerbliche Betriebe im ländlichen Raum und in Gebieten, in denen Gäste keinen unkomplizierten Zugang zu Testmöglichkeiten haben. Damit würden sich die negativen Auswirkungen auf die Branche durch die 3-G-Regel weiter verschärfen. Das dürfe so nicht geschehen.

Die Regelungen der Beschränkungen bei Veranstaltungen, Feiern, in Clubs und Diskotheken seien kein Zeichen, dass dieser Branchenteil auf eine zeitnahe Normalisierung hoffen dürfe. Eine dringend benötigte, faire und wirtschaftlich tragfähige Öffnungsperspektive für Clubs und Diskotheken müsse in Zusammenarbeit mit diesen Betrieben und nicht gegen sie entstehen.

Allerdings stellte Schröder auch fest, was an dieser Stelle Hoffnung mache, sei die deutliche Kritik von Ministerpräsident Weil an dem Festhalten an der Inzidenzorientierung des Beschlusses und der Ankündigung, dass Niedersachsen diesem Weg nicht folgen werde, sondern eine eigenständige Regelung plane.

Der DEHOGA Niedersachsen werde nun gegenüber der Landesregierung darauf drängen, bei der landesweiten Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse die Belastungen für die Branche so gering wie möglich zu halten.

Der DEHOGA Niedersachsen werde weiterhin aktiv an der Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen mitwirken.

Präsident Schröder hob hervor, dass der DEHOGA Niedersachsen ein eigenes Interesse an einer hohen Impfquote habe, die im unmittelbaren Interesse des niedersächsischen Gastgewerbes und der Gesellschaft insgesamt liege und damit zu unterstützen sei.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen e.V.
Yorckstrasse 3
30161 Hannover
Telefon: +49 (511) 337060
Telefax: +49 (511) 3370629
http://www.dehoga-niedersachsen.de

Ansprechpartner:
Rainer Balke
Hauptgeschäftsführer
Telefon: +49 (511) 3370620
Fax: +49 (511) 3370629
E-Mail: balke@dehoga-niedersachsen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel