Finanzen / Bilanzen

Online-Casino muss Spieler Verluste von rund 13.000 Euro erstatten

Mehr als 13.000 Euro hatte ein Spieler aus Deutschland im Online-Casino verzockt. Nun muss ihm die Anbieterin des Glücksspiels im Internet seinen Verlust vollständig erstatten. Das hat das Landgericht Halle entschieden (Az.: 4 O 166/21).

Der Spieler hatte von 2016 bis Anfang 2021 immer wieder sein Glück im Online-Casino der Beklagten versucht. Am Ende hatten sich seine Verluste auf rund 13.400 Euro summiert. Das Glücksspiel im Internet war in diesem Zeitraum in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten.

Die Anbieterin mit Sitz im Malta scherte sich jedoch nicht um das Glücksspielverbot in Deutschland und ermöglichte auch Spielern mit Wohnsitz in Deutschland Zugang zu ihrem Online-Casino. „Die Anbieter des Glücksspiels im Internet haben ihren Sitz oft in Malta oder anderen EU-Staaten. Trotz des Verbots in Deutschland haben sie durch deutschsprachige Webseiten auch Spielern mit Wohnsitz in Deutschland den Zugang zu ihrem Online-Casino und zum Glücksspiel leicht gemacht. Da sie damit gegen das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie das Geld ohne rechtliche Grundlage erlangt und müssen den Spielern den Verlust ersetzen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

So war es auch in dem Verfahren vor dem LG Halle. Der Spieler verlangte seine Verluste von der Anbieterin des Online-Casinos zurück und hatte Erfolg. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspiel verstoßen. Daher seien die Verträge nichtig und der Kläger könne seine Verluste zurückverlangen, machte das Gericht deutlich.

Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass auch der Kläger gegen das Verbot des Online-Glücksspiels verstoßen habe. Das LG Halle führte dazu aus: „Die Rückforderung ist nicht gemäß § 817 Satz 2, 2. Halbsatz BGB ausgeschlossen. Zwar hat auch der Kläger mit seinem Onlinespiel gegen die Verbotsnorm verstoßen, jedoch ist die Regelung teleologisch dahingehend einschränkend auszulegen, dass sie dann nicht greift, wenn die Rechtswidrigkeit des Geschäftes auf Vorschriften beruht, die gerade den leistenden Teil schützen sollen. Die Regelungen des GlüStV sind gemäß § 1 Satz 1 Ziffer 1, 3 und 4 dazu bestimmt, die Spielteilnehmer vor suchtfördernden, ruinösen und / oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels zu schützen. Auch das Online-Spielverbot gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV verfolgt den Zweck, illegales Glücksspiel zum Schutze der Spieler zu unterbinden. Diese Intention des Verbotsgesetzes würde unterlaufen, wenn die Spieleinsätze konditionsfest wären, also dem Anbieter des verbotenen Spiels dauerhaft verblieben.“

Zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot zum Online-Glücksspiel zwar etwas gelockert. „Die Änderungen wirken aber nicht rückwirkend, so dass nach wie vor viele Spieler ihre Verluste zurückverlangen können“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
István Cocron
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (30) 28878960
Fax: +49 (30) 288789620
E-Mail: kanzlei@cllb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel