Software

TÜV-Zertifikat bestätigt – sicherer Lizenztransfer mit Soft & Cloud

  • Nachweis über rechtskonformen Lizenztransfer
  • Überprüfung im Zweijahresrhythmus
  • Alleinstellungsmerkmal unter Gebrauchtsoftwarehändlern

Bereits zum vierten Mal in Folge hat die Soft & Cloud AG das Audit des TÜV-IT für einen sicheren Lizenztransfer bestanden. Die Gültigkeit des zugehörigen Zertifikats, das die unabhängige Prüfstelle vergibt, wird somit um weitere zwei Jahre verlängert. Das Grevener Unternehmen bleibt somit weiterhin der einzige Händler für Gebrauchtsoftware, der einen TÜV-zertifizierten Lizenztransfer bietet.

„Mit der Zertifizierung durch den TÜV-IT und dem damit verbundenen Audit schaffen wir die Rechtssicherheit, die unsere Kunden benötigen“, erklärt Eike Grawe, Head of Marketing bei der Soft & Cloud AG. „Die Überprüfung von externer Seite ist darüber hinaus ein Baustein unseres internen Qualitätsmanagements zur Gewährleistung der Compliance unserer Prozesse.“

 Um das Prüfsiegel des TÜVs zu erhalten, musste das Grevener Unternehmen die legale und lizenzrechtlich einwandfreie Handhabung der Nutzungsrechte belegen: Im Zweijahresrhythmus nehmen die TÜV-Prüfer eine Detailanalyse aller Teilprozesse rund um den Transfer von zweitverwerteten Softwarelizenzen bei der Soft & Cloud AG vor und legen den Fokus dabei vor allem auf den Einkauf, den Verkauf und die Lagerbestandskontrolle. Nachdem das Zertifikat zuletzt 2019 vergeben wurde, stand nun die turnusmäßige Überprüfung an.

Dokumentationspflicht für Gebrauchtsoftwarehändler

Die Bewertungskriterien des TÜV-IT für einen sicheren Lizenztransfer sind aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-128/11) vom 03. Juli 2012 abgeleitet. Der Rechtsspruch, der seinerzeit die Legalität des Gebrauchtsoftwarehandels bestätigte, verlangt als Voraussetzung für die Konformität die Erfüllung bestimmter Dokumentationspflichten.

So muss die Bestätigung vorliegen, dass der Vorbesitzer die Lizenzen innerhalb der EU als Originallizenz und zur zeitlich unbeschränkten Nutzung erworben hat. Zudem muss schriftlich erklärt werden, dass er sie nach dem Verkauf nicht mehr nutzt. Im umgekehrten Fall, also der Veräußerung von Second-Hand- Lizenzen durch einen Gebrauchtsoftwarehändler, muss durch eine umfassende Lagerbestandskontrolle garantiert werden, dass nur so viele Lizenzen veräußert werden, wie auch angeschafft wurden.

Diesen Dokumentationspflichten kommt die Soft & Cloud AG nach, was durch die erneute Zertifizierung bestätigt wird. „Der rechtskonforme und sichere Transfer von Softwarelizenzen ist ein komplexer Vorgang, der entsprechendes Know-How und große Sorgfalt verlangt“, sagt Grawe. „Durch die Erneuerung des TÜVZertifikats bieten wir geprüfte Sicherheit für Kunden und Verkäufer, die die Soft & Cloud AG direkt und zuverlässig als seriösen Gebrauchtsoftwarehändler identifizieren.“

Weitere Infos zur Soft & Cloud AG: www.softandcloud.com

Über die Soft & Cloud GmbH

Die Soft & Cloud AG ist ein führender Händler von gebrauchten Softwarelizenzen in Europa. Das Unternehmen erwirbt und vertreibt im Geschäftskundenbereich Nutzungsrechte für Unternehmenssoftware und Betriebssysteme. Zudem bietet der Händler Beratung und Service im Lizenzmanagement und bei Software-Audits an.

Die Soft & Cloud AG wurde 2014 gegründet und unterhält neben dem Hauptsitz im westfälischen Greven Standorte in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München, Wien, Madrid sowie Paris. Das Unternehmen beschäftigt 30 Mitarbeiter.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Soft & Cloud GmbH
Saerbecker Str. 141
48268 Greven
Telefon: +49 (2571) 8731000
Telefax: +49 (2571) 13999-09
http://www.softandcloud.com

Ansprechpartner:
Malte Limbrock
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 30412-630
Fax: +49 (228) 30412-639
E-Mail: limbrock@agentur-sputnik.de
Philipp Laufenberg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 30412-632
Fax: +49 (228) 30412-639
E-Mail: laufenberg@sputnik-agentur.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel