Energie- / Umwelttechnik

BSR-Winterdienst ist gut gewappnet

Für die beginnende Winterperiode ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) gut vorbe­rei­tet: Um den BSR-Winterdienst kümmern sich rund 2.300 Beschäftigte mit 540 Räum- und Streu­fahr­zeugen. In den Streugutlagern der BSR befinden sich zudem Vorräte von zirka 13.000 Tonnen Salz, 2.000 Kubikmetern Sole und 5.000 Tonnen Splitt. Die BSR verantwortet den Winter­­dienst auf Fahrbahnen einschl. Radfahrstreifen (ca. 10.900 Ar­beits­­­­­kilometer) und auf Fußgänger­über­wegen (ca. 58.000 Überwege). Dazu kommen Radwege, Haltestellen sowie bestimmte Plätze und Fußgänger­zonen. Wichtig zu wissen: Für den Winter­dienst auf Gehwegen sind die Anlieger/-innen zuständig. Der Winterdienst in Berlin ist in den §§ 3 ff. des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) geregelt. Über größere Einsatzmaßnahmen des Winterdienstes informiert die BSR via Twitter: https://twitter.com/BSR_de

Eine wichtige Grundlage für die konkreten Einsatzmaßnahmen der BSR bilden Wetterdienst­meldungen und Straßen­zustandsinformationen. In der Regel sind die Beschäftigten in zwei Schich­ten unterwegs – bei extremen Wetterlagen auch in drei Schichten, also rund um die Uhr. Hierbei arbeiten die BSR-Einsatzkräfte nach dem Prinzip des „Diffe­ren­zierten Winter­dienstes“, d.h. sie achten auf eine optimale Balance von Verkehrs­sicher­heit, Umwelt­schutz und Wirt­schaft­lichkeit. Autofahrende können zu sicheren Straßen beitragen, indem sie Winter­reifen verwenden, ihre Fahrweise der Witterung an­passen und den Winterdienst­fahrzeugen ein zügiges Durchkommen ermöglichen.

Zuständigkeiten der BSR:

  • Stadtautobahnen und Bundesfernstraßen (ca. 300 Arbeitskilometer): Diese haben beim Winterdienst oberste Priorität. Die BSR räumt dort Schnee und führt Strecken­­streuungen mit Auftaumitteln durch, d.h. durchgängiges Streuen mit Feuchtsalz oder Sprühen von Sole.
  • Straßen der Einsatzstufe E1 (ca. 3.600 Arbeitskilometer): Das sind Haupt­verkehrs­straßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr. Auch für diese Straßen besteht besondere Priorität. Die BSR räumt hier den Schnee von den Fahr­bahnen und von den darauf befindlichen Radfahrstreifen. Zugleich erfolgen Punkt­streuungen mit Feuchtsalz oder Sole – und zwar an Kreuzun­gen, Einmün­dungen, Haltestellen sowie besonderen Gefahren­stellen. Bei extremen Wetterverhältnissen finden auf E1-Straßen auch Strecken­streuungen mit Auftaumitteln statt.
  • Straßen der Einsatzstufe E2 (ca. 7.000 Arbeitskilometer): Dies sind Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung, d.h. zumeist Neben- und Wohnstraßen. Sie werden mit nachrangiger Dringlichkeit bearbeitet. Erst wenn die Abarbeitung von Stadt­autobahnen, Bundes­fern­straßen und E1-Straßen es zulässt, führt die BSR auf E2-Straßen Schnee­räumungen durch. Der Einsatz von Auftaumitteln wie Feuchtsalz ist auf E2-Straßen grundsätzlich nicht erlaubt. Nur in Ausnahmefällen ist eine Verwendung zulässig, z.B. bei einem Wasser­rohrbruch oder Lösch­wasser­einsatz (vgl. § 3 Abs. 7 StrReinG).
  • Fußgängerüberwege (ca. 58.000 Über­wege): Die BSR kümmert sich auch um den Win­ter­dienst auf Fußgängerüberwegen. Die Einsatzkräfte befreien die Überwege von Schnee und streuen mit Splitt.
  • Radfahrstreifen (auf Fahrbahnen von E1-Straßen): Herkömmliche Radfahrstreifen werden im Zuge der E1-Fahrbahnbearbeitung entsprechend geräumt und gestreut. Geschützte Radfahrstreifen („Protected Bike Lanes“) werden gesondert winterdienstlich bearbeitet.
  • Radwege (ca. 1.200 Arbeitskilometer): Für ausgewiesene Radwege, die mit Winter­dienstfahrzeugen befahrbar sind, ist die BSR ebenfalls verantwortlich. Das Gesetz sieht hier ausschließlich Schneeräumung vor, aber keine Glättebeseitigung (vgl. § 3 Abs. 9 StrReinG). Die Verwendung von Auftaumitteln ist verboten (vgl. § 3 Abs. 8 StrReinG).
  • Haltestellen (ca. 6.400 Bus- und Straßenbahnhaltestellen): Gehwegseitige Halte­stellen von Bus und Tram fallen in die Zuständigkeit der BSR. Es wird auf der gesamten Halte­stellen­länge Schnee geräumt und Splitt gestreut.
  • Plätze und Fußgängerzonen (12 Plätze, 6 Fußgängerzonen): Die BSR ist nur verant­wortlich für bestimmte Plätze (z.B. Alex­an­der­­platz, Pariser Platz, Breitscheidplatz) und bestimmte Fußgänger­zonen (z.B. Rathaus­straße, Wilmersdorfer Straße, Altstadt Span­dau). Die Ein­satz­­kräfte räumen dort Schnee und streuen Splitt.

Zuständigkeiten der Anliegerinnen und Anlieger:

  • Gehwege: Auf Gehwegen müssen Anlieger/-innen bzw. Grundstückseigentümer/-innen sowohl Schnee als auch Eis beseitigen. Außerdem ist der Gehwegbereich mit ab­stumpfenden Mitteln zu streuen (z.B. Splitt oder Sand). Verstöße gegen die Räum- und Streu­pflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Bei Personenschäden kann es außerdem zu Strafverfahren und Schadensersatz­klagen kommen.
  • Mülltonnen-Zugänge: Für ein reibungsloses Funktionieren der Müllabfuhr ist es unerlässlich, dass die Zugänge zu den Tonnen bis sechs Uhr morgens schnee- und eis­frei sind – und zwar mindestens in der Breite eines Müllbehälters.
  • Privatstraßen: Auf Privatstraßen sind ebenfalls die Anlieger/-innen bzw. Grundstücks­eigen­tümer/-innen ver­pflichtet, die erforderlichen Winterdienstmaßnahmen durchzuführen.

Weitere Informationen zum Winterdienst:

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Ringbahnstr. 96
12103 Berlin
Telefon: +49 (30) 7592-4900
Telefax: +49 (30) 7592-2581
http://www.bsr.de

Ansprechpartner:
Sabine Thümler
Leiterin Kommunikation / Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 7592-2351
Fax: +49 (30) 7513007
E-Mail: sabine.thuemler@bsr.de
Sebastian Harnisch
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 7592-2322
E-Mail: sebastian.harnisch@bsr.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel