Finanzen / Bilanzen

Online-Casino muss Spieler Verlust erstatten

Mit Urteil vom 20. Dezember 2021 hat das Landgericht Traunstein entschieden, dass eine Veranstalterin von Online-Glücksspielen einem Spieler seine Verluste in Höhe von rund 18.000 Euro erstatten muss (Az.: 3 O 1549/21). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Gesellschaft mit Sitz in Malta gegen das in Deutschland geltende Verbot von Glücksspielen im Internet verstoßen habe.

Der Kläger hatte zwischen 2018 und 2020 an Online-Glücksspielen über eine deutschsprachige Webseite der beklagten Gesellschaft teilgenommen. Im Laufe der Zeit türmte er dabei Verluste in Höhe von rund 18.000 Euro auf. Diese Verluste verlangte er nun zurück.

„Hintergrund ist, dass in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot von Online-Glücksspielen galt. Da die Veranstalter von Online-Casinos gegen dieses Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie das Geld ohne rechtlichen Grund erlangt. Spieler können ihre Verluste daher zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das LG Traunstein entschied daher, dass der Kläger Anspruch auf Erstattung seiner Verluste habe. Die Beklagte habe trotz des Verbots ihr Online-Glücksspiel auch auf den deutschen Markt ausgerichtet und damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig gewesen, so dass die Beklagte keinen Anspruch auf die Einsätze des Klägers hatte, führte das Gericht aus. Daher müsse sie die Verluste ersetzen.

Das Verbot von Online-Glücksspielen nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags würde ins Leere laufen, wenn die abgeschlossenen Spielverträge trotz des Verbots als rechtswirksam anerkannt würden, machte das LG Traunstein klar.

„Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Spieler ihre Verluste von den Anbietern der Online-Casinos zurückverlangen können. Daran ändert auch nichts, dass die Regelungen für das Glücksspiel im Internet zum 1. Juli 2021 gelockert wurden. Diese Änderungen wirken nicht rückwirkend“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Zudem sind dem Online-Glücksspiel in Deutschland auch nach der Reform nicht Tür und Tor geöffnet. „Nur wer eine entsprechende Lizenz hat und die strengen Vorgaben einhält, darf in Deutschland Glücksspiele im Internet anbieten“, so Rechtsanwalt Cocron.

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Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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