Verbraucher & Recht

Tierversuchsrecht: Rückblickende Bewertung von Tierversuchen ist ein wirkungsloses Instrument

Eine aktuelle Auswertung des bundesweiten Vereins Ärzte gegen Tierversuche zeigt, dass die rückblickende Bewertung von Tierversuchen, die in der EU-Tierversuchsrichtlinie vorgeschrieben ist, keine nennenswerten Konsequenzen hat. So werden künftige Versuche mit voraussichtlich schwerem Leid auch weiterhin nicht vermieden werden. Zudem bemängelt der Ärzteverein, dass der Auskunftswille der Behörden großteils nicht vorhanden ist und die rückblickenden Bewertungen statistisch nicht erfasst werden.

Die Erkenntnisse basieren auf Anfragen der Ärztevereinigung an die zuständigen Genehmigungsbehörden der Bundesländer und eigenen Recherchen. Seit 2013 ist entsprechend der EU-Tierversuchsrichtlinie vorgeschrieben, dass manche Tierversuche nach Abschluss einer rückblickenden Bewertung unterzogen werden. Darunter fallen vor allem Versuche an Affen sowie schwer belastende Tierversuche. Darüber hinaus kann die Behörde für andere Versuchsvorhaben eine rückblickende Bewertung vornehmen.

Beispielsweise wurden am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik Tübingen bislang 12 rückblickende Bewertungen zu Forschungsprojekten unter Verwendung von Primaten durchgeführt. Diese ergaben, dass es bei 73 von insgesamt 127 Affen zu Komplikationen kam (ca. 57 %), bei einigen Tieren zu schweren. Am Versuchsende erlitten manche Tiere erhebliche Entzündungen im Bereich der Kopfimplantate. Aus Sicht des Regierungspräsidiums Tübingen sollten derartige Versuche künftig in den Schweregrad „schwer“ eingestuft werden. (1, 2, 3)

Insgesamt gesehen bringt die Auswertung nach Ansicht des Vereins eine recht ernüchternde Erkenntnis. Wenngleich manche Behörden recht ausführlich antworten und ihrer Aufgabe der rückblickenden Überprüfung von Tierversuchen im Sinne der gesetzlichen Vorgabe nachkommen, wird deutlich, dass sich letztlich keine nennenswerten Konsequenzen aus den Bewertungen ergeben und keine statistische Erfassung erfolgt. Zwar gab es vereinzelt korrigierte Bewertungen des Schweregrads. Hinsichtlich des Nutzens (z. B. medizinischer Fortschritt) der überprüften Tierversuche schwiegen sich jedoch die meisten Behörden aus und die, die den Nutzen als erfüllt angaben, konkretisierten diesen nicht.

„Das Instrument der rückblickenden Bewertung bringt nicht den von Tierschutzseite erhofften Nutzen, dass beispielsweise besonders leidvolle Tierversuche abgelehnt werden“, fasst Dipl.-Biol. Silke Strittmatter von Ärzte gegen Tierversuche zusammen. „Ein großes Manko ist zudem die Tatsache, dass die rückblickende Bewertung von Tierversuchen nur für solche mit dem Schweregrad schwer und mit Affen angewandt werden muss“, bemängelt Strittmatter. Zudem belegen Studien, dass der Schweregrad der Versuche von den Antragstellern oft zu niedrig eingestuft wird, und in vielen Fällen so eine eigentlich erforderliche rückblickende Bewertung umgangen werden dürfte. (4, 5)

Bislang hat die retrospektive Bewertung nicht zur Verhinderung auch nur eines einzigen Tierversuchs geführt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieses Instrument durchaus dazu beitragen kann, das Leid der Tiere und den vermeintlichen Nutzen des Tierversuchs zu überprüfen. Möglicherweise führt dies auf Basis des seit 2021 verbesserten Tierschutzgesetzes künftig in manchen Fällen zu einer Ablehnung eines ähnlichen Versuchs, da bei Versuchen mit schwerem Leid der Nutzen besonders hoch sein muss und andernfalls die Grundlage für eine Genehmigung fehlt.

Eine ausführliche Zusammenfassung der Ergebnisse findet sich hier >>

Weitere Information:

Strittmatter S: Auswertung zu rückblickenden Bewertung von Tierversuchen. 6.12.2021 >>

Ärzte gegen Tierversuche e.V.: Tierleid heruntergespielt, Pressemitteilung vom 11.08.2017 >>

Ärzte gegen Tierversuche e.V.: Affenhirnversuche auf dem Prüfstand, Pressemitteilung vom 15.01.2021 >>

Quellen:

(1) Kleine Anfrage des Abg. Dr. Wolfgang Gedeon fraktionslos und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Nachfrage zur Kleinen Anfrage „Primatenversuche am Max-Planck-Institut (MPI) für biologische Kybernetik

in Tübingen“ – Drucksache 16/2844. Drucksache 16/3610. 26.2.2018

(2) Kleine Anfrage des Abg. Dr. Wolfgang Gedeon fraktionslos und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Nachfrage zur Nachfrage zur Kleinen Anfrage „Primatenversuche am Max-Planck-Institut (MPI) für biologische Kybernetik in Tübingen“, Drucksache 16/3610 – Bezug nehmend auf die Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Drucksache 16/5689, 7.2.2019

(3) Kleine Anfrage der Abg. Thekla Walker, Daniel Lede Abal und Alexander Salomon GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Potenzielle medizinische Komplikationen bei Primatenversuchen in Baden-Württemberg. Drucksache 16/7858, 10.3.2020

(4) Strittmatter, S.: Undervaluation of suffering of experimental animals in Germany. ALTEX 2017: 34(3);435-438

(5) Lindl T, Weichenmeier I, Labahn D, Gruber FP, Völkel M: Evaluation von genehmigten tierexperimentellen Versuchsvorhaben in Bezug auf das Forschungsziel, den wissenschaftlichen Nutzen und die medizinische Relevanz. Altex 2001: 18 (3);171-178

Über den Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz von modernen Forschungsmethoden z.B. mit menschlichen Zellkulturen und Organchips im Vordergrund stehen.

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