Verbraucher & Recht

Zwischen Lichterketten und Lieferketten

Das Weihnachtsgeschäft ist in vollem Gange. Wegen hoher Inzidenzen und rückläufiger Kundenfrequenz verlagert sich der Geschenkkauf wohl erneut verstärkt ins Internet. Die Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps, wie der Einkauf problemlos gelingen kann.   ­ ­ ­

Weihnachten naht, doch die Pandemie ist noch nicht beendet. Die Zuspitzung der neuen Corona-Welle dürfte vielen Einzelhändlern den Start in die wichtigste Geschäftsphase des Jahres verdorben haben. Vieles spricht dafür, dass auch in diesem Jahr das Internet wieder erste Anlaufstelle für den Kauf von Weihnachtsgeschenke sein wird. Die Tipps der Verbraucherzentrale helfen, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden.

­Zuerst das Impressum prüfen

­­„Am wichtigsten ist es, das Impressum zu überprüfen, bevor man bei einem Anbieter zum ersten Mal bestellt“, sagt Kai-Oliver Kruske, Referent Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Denn ein Anbieter ohne Impressum ist wahrscheinlich nicht seriös.“ Im Impressum sollten mindestens Postanschrift, Mailadresse und Telefonnummer stehen. ­

Rechtzeitig bestellen ­­

Für Verunsicherung sorgen Medienberichte, wonach die Lieferketten wegen der Pandemie beeinträchtigt und manche Artikel nicht verfügbar seien. Doch wer rechtzeitig vor Weihnachten bestellt und nur lieferbare Ware kauft, dürfte auf der sicheren Seite sein. „Aber natürlich sollte man immer auf sein Bauchgefühl hören. Wenn ein kleiner Anbieter als einziger die gesuchte Spielekonsole auf Lager haben will und nur Vorkasse-Überweisung akzeptiert, ist das ein Alarmzeichen“, so Kruske.

­Gutscheine und Belege ­­

Weiterhin gern gekaufte Geschenke sind Gutscheine. Doch sie werden oft nicht eingelöst. „Gutscheine, die nicht lange gültig sind, sollte man deshalb meiden“, so Kruske. Kurze Einlösungsfristen können zwar rechtswidrig sein. „Aber den Streit darüber will man sich im Zweifel eher sparen.“

Damit der Umtausch gelingt, sollten außerdem die Kaufbelege aufbewahrt werden. Das ist gerade für einen Umtausch aus Kulanz wichtig. Aber die gesetzlichen Widerrufs- und Gewährleistungsrechte sind nicht davon abhängig, dass der Kaufbeleg noch da ist. Wann man etwas gekauft hat, lässt sich oft auch mit Kontoauszügen oder Kreditkarten-Rechnungen zeigen.

Online-Seminar am 7.12.2021 – Sicher Einkaufen im Netz ­­­­­

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet zu diesem Thema auch ein kostenfreies Online-Seminar. Der Vortrag zeigt, welche Rechte die Verbraucherinnen und Verbraucher haben, wenn sie online Waren bestellen. Teilnehmende benötigen einen PC oder einen Laptop. Kamera und Mikrofon sind nicht erforderlich.

Termin: Dienstag, 7. Dezember 2021, 17:00 Uhr – 18:30 Uhr
Weitere Informationen und Anmeldung:
www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen

Über Verbraucherzentrale Hessen e. V.

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

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