Finanzen / Bilanzen

Continentale Lebensversicherung: Vom Antrag bis zur Leistung – mit der PremiumBU noch besser abgesichert

Mehr Power bei der Absicherung der Arbeitskraft: Mit neuen Leistungen und umfangreichen Services hat die Continentale Lebensversicherung ihre Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) weiter verbessert. Der überarbeitete Tarif überzeugt auch Franke und Bornberg. Deren Analysten bewerten die Continentale PremiumBU mit der Top-Note FFF+. Der Clou: Wer die Versicherung jetzt abschließt, profitiert nicht nur von den verbesserten Leistungen. Noch bis Ende März kann der Versicherungsbeginn auf den 1. Dezember 2021 rückdatiert werden. Dadurch sichert sich der Versicherte ein rechnerisch jüngeres Eintrittsalter. So kann der Kunde über die gesamte Laufzeit bei seinen Beiträgen sparen.

„Kunden verdienen den bestmöglichen Schutz“

„Auch bei der Absicherung der Arbeitskraft verdienen unsere Kunden den bestmöglichen Schutz“, betont Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund. „Daher arbeiten wir stets daran, unsere Tarife noch stärker nach ihren Bedürfnissen auszurichten.“ Dafür hat die Continentale die Leistungen der PremiumBU umfassend erweitert. Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick:

  • Erweiterte Nachversicherungsgarantien: Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann der Kunde seinen Versicherungsschutz flexibel anpassen. Das geht im ursprünglich vereinbarten Tarif zu dessen Bedingungen und Rechnungsgrundlagen. Möglich ist dies einmal anlassunabhängig bis zum Alter von 40 Jahren und bei 17 besonderen Ereignissen. Interessant für Berufsstarter: Dazu zählen auch die erfolgreiche Prüfung zum Fach- oder Betriebswirt oder eine Techniker-Weiterbildung.
  • Verzicht auf Umorganisationsprüfung: Nicht nur bei Akademikern, auch bei Kleinbetrieben verzichtet die Continentale zukünftig auf die Umorganisationsprüfung. Voraussetzung ist, dass der Inhaber schon vor Eintritt der Berufsunfähigkeit vorrangig am Schreibtisch tätig war.
  • Neu aufgenommene Leistungsdefinition: Wenn die gesetzliche Rentenversicherung unbefristet die volle Erwerbsminderungsrente zahlt, erkennt die Continentale die Berufsunfähigkeit ebenfalls an.
  • Teilzeitregelung präzisiert: Arbeitet der Versicherte zum Zeitpunkt seiner Erkrankung vorübergehend und anlassbezogen in Teilzeit, wird bei der Leistungsprüfung die zuvor vereinbarte längere Arbeitszeit berücksichtigt.
  • Flexibler in der Elternzeit: In der Elternzeit pausieren viele Versicherte mit ihren Beiträgen oder setzen sie herab. Bei der Continentale können Kunden den Schutz innerhalb von 36 Monaten ohne erneute Risikoprüfung wieder aufnehmen oder aufstocken.
  • Erneuertes Service-Versprechen: Innerhalb von nur 24 Stunden nach Eingang des Leistungsantrages nimmt die Continentale mit dem Versicherten Kontakt auf. Wie gewohnt dauert die Bearbeitung weniger als vier Wochen. Außerdem steht dem Kunden ein fester, persönlicher Ansprechpartner zur Seite.  
  • Pflege-Sofortkapital im Pflege-Paket erhöht: Wird der Versicherte pflegebedürftig, bekommt er jetzt eine Einmalzahlung in Höhe von zwölf Monatsrenten. Das gilt auch bei Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger.
  • Neue Leistungen im Plus-Paket: Mit der „Gelben-Schein-Regelung“ erhält der Kunde auch bei Arbeitsunfähigkeit eine Leistung in Höhe seiner BU-Rente. Das geht jetzt für bis zu 24 Monate. Außerdem greift der Baustein „Krebs Plus“ bei noch mehr Diagnosen als zuvor. Dazu zählen neben Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall jetzt auch Erblindung und Hörverlust. Außerdem leistet „Krebs Plus“ bei Rollstuhlbedarf. Ebenfalls neu: Wird bei Kindern des Versicherten eine dieser Diagnosen gestellt, erhält der Kunde eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu sechs Monatsrenten. Das gilt auch bei einem schweren Unfall.

Mehr zur neuen Continentale PremiumBU gibt es unter continentale.de/berufsunfaehigkeit. Freie Vermittler finden für sie aufbereitete Informationen unter makler.continentale.de/premium-bu.

Über Continentale Versicherungsverbund

Die Continentale Lebensversicherung AG ist ein Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes. Dieser wird getragen von dem Grundgedanken des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, der sich aus der Rechtsform der Obergesellschaft, der Continentale Krankenversicherung a.G., ergibt. Bei ihr wie im gesamten Verbund stehen die Bedürfnisse der Kunden im Mittelpunkt. Als Versicherungsverein ist die Continentale geschützt gegen Übernahmen.

Stadt- und Marktschreiber gründeten die Gesellschaft im Jahr 1892 als Pensionsverein. Sitz des Unternehmens ist in München.

Heute betreut die Continentale Lebensversicherung AG rund 851.000 Verträge und erzielt Beitragseinnahmen von rund 896 Millionen Euro. Verbunden mit ihrer Substanzstärke gehört sie zu den wenigen Lebensversicherern im deutschen Markt, die nach wie vor eine umfassende Produktpalette und langfristige Garantien anbieten. Ihre Produktpalette reicht von der Basis-Rente über die betriebliche Altersversorgung und Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zur klassischen Altersvorsorge. Weitere Informationen finden Sie unter www.continentale.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Continentale Versicherungsverbund
Ruhrallee 92
44139 Dortmund
Telefon: +49 (231) 919-0
Telefax: +49 (231) 919-1795
http://www.continentale.de

Ansprechpartner:
Roya Omid-Fard
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (231) 919-1208
Fax: +49 (231) 919-2226
E-Mail: roya.omid-fard@continentale.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel