Verbraucher & Recht

Scalable – Digitaler Vermögensverwalter haftet nach erstinstanzlichem Urteil des LG München I auf Schadensersatz – aber in welcher Höhe?

CLLB-Rechtsanwälte berichteten bereits über das Urteil des Landgerichts München I, welches einem von dem Datenleck bei Scalable betroffenen Kunden Schadensersatz in Höhe von € 2.500,00 zusprach. CLLB Rechtsanwälte haben nunmehr weitere Klagen gegen den Vermögensverwalter eingereicht und für vom Hack betroffene Kunden, Schadenersatz geltend gemacht.

Das Landgericht München bejahte in seinem Urteil einen Verstoß gegen technische Sicherheitsstandards, da Scalable Zugangsdaten mit einem externen Dritten geteilt habe. Neben diesem Verstoß müsste nach Ansicht der Kanzlei CLLB auch ein weiterer Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen geprüft werden, der bisher offenbar nicht Verfahrensgegenstand war.

Gemäß Art. 34 DSGVO müssen Personen, welche von einem Datenschutzvorfall betroffen sind,  unverzüglich und derart informiert werden, dass sie das Schadensrisiko durch geeignete Maßnahmen zeitnah reduzieren können. Wenn Scalable aber vordergründig nur auf "allgemeine Verhaltensregeln“ und auf die Webseite des Bundesamtes verweist, erscheint es nach Auffassung der Kanzlei CLLB zumindest fraglich, ob dies den Anforderungen der gesetzlich geforderten Mindestangaben genügt. Es stellt sich auch die Frage, ob ein Betrag von € 2.500 geeignet erscheint, ein Unternehmen, dessen Marktwert mit 1,1, Mrd. bewertet wird, zukünftig dazu zu veranlassen, die Daten seiner Kunden rechtskonform zu sichern und rechtskonform über Verstöße gegen die DSGVO zu benachrichtigen.

Unter Würdigung des Ausmaßes des Datenschutzverstoßes, der hohen Sensibilität der abgegriffenen Daten und dem Verschulden des Vermögensverwalters, sind mehrere Ansatzpunkte gegeben, die nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälten auch einen Schmerzensgeldbetrag in höherer Größenordnung angemessen erscheinen lassen.

Sollten Sie von dem Datenleck bei Scalable betroffen sein, lohnt es sich, Ihre Ansprüche durch eine auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen. Kein Verbraucher muss es hinnehmen, dass seine  personenbezogenen Daten unzureichend geschützt und im Darknet von Kriminellen gehandelt und missbraucht werden. CLLB verfolgt die weitere Entwicklung und wird berichten.

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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