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Mammutaufgabe Digitalisierung in Behörden

Bis Ende 2022 sollen Bürger in Deutschland alle Anträge bei Behörden auch digital stellen können. Schon jetzt ist klar, dass die Ämter diese Vorgabe nicht erfüllen werden. Europas größtes IT- und Tech-Magazin c’t hat für seine aktuellen Ausgabe 6/22 den Stand der Umsetzung in einem Querschnitt deutscher Städte recherchiert und erklärt, wie die Politik mehr Tempo in die Digitalisierung bekommen will.

Ein Behördengang in Deutschland kostet Bürger laut Wirtschaftsverband Bitkom im Schnitt 148 Minuten, davon entfallen 25 Minuten auf die Bearbeitung des Anliegens, 123 Minuten auf Anfahrt und Wartezeit. Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) dürften Bürger künftig viel Zeit sparen. Dann sollen sie Anträge auf Anwohnerparkausweise, Geburtsurkunden oder die Anmeldung des Wohnsitzes nach Umzug bequem von zu Hause erledigen können – so die Theorie. „Unsere Recherche zeigt: Was digital geht und was nicht, hängt vom Wohnort ab“, erklärt c’t-Redakteur Christian Wölbert In einer Liste hat c’t relevante Leistungen zusammengefasst und bei 32 Großstädten abgefragt, welche davon online beantragt werden können. Um die Lage auf dem Land ansatzweise zu erfassen, haben die c’t-Experten 13 zufällig ausgewählte Städte um Auskunft gebeten.

Spitzenreiter: Nürnberg, Bremen und Bonn landen im Ranking ganz vorn. Sie bieten die meisten der ausgewählten Verfahren an. Schlecht schneiden beispielsweise Mainz und Erfurt ab – hier kann man bislang nicht mal einen Hund übers Internet anmelden. Nicht überraschend ist, dass die Großstädte im Durchschnitt besser abschneiden als die kleinen Städte. „Je kleiner die Kommune, desto weniger Geld und Zeit sind für die Digitalisierung da“, sagt Wölbert. Denn zentrale Dienste bleiben die Ausnahme: Viele Verwaltungsverfahren regelt zwar der Bund flächendeckend, erbringen müssen sie aber die Kommunen.

Die Zahl der Onlinedienste sagt nichts über ihre Funktionstüchtigkeit, Anwenderfreundlichkeit und Akzeptanz in der Bevölkerung aus: „Die meisten Kommunen haben genug damit zu tun, die Mindestanforderungen zu erfüllen, nämlich Anträge übers Internet anzubieten. Neue, schlankere Prozesse entwickelt bislang kaum einer“, fasst Wölbert zusammen.

Für die Redaktionen: Auf Wunsch schicken wir Ihnen gern die komplette Artikelstrecke zur Rezension.

 

 

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