Musik

NEUSTART KULTUR: 105 Millionen Euro für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals

 

  • Antragsphase für das Programm zum „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“ startet am 7. Februar 2022
  • Veranstalter:innen und Festivalmacher:innen können in 15 Kategorien bis zu 800.000 Euro beantragen
  • Das neue Teilprogramm von NEUSTART KULTUR 2 fördert gezielt Kulturprojekte und ermöglicht damit das kulturelle Arbeiten auch unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie
  • Dazu wird das Teilprogramm für Musikclubs im Rahmen von NEUSTART KULTUR 2 um bis zu 15 Millionen Euro aufgestockt.

Für das Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“ werden aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien insgesamt bis zu 105 Millionen Euro bereitgestellt. Im Rahmen von NEUSTART KULTUR werden damit auch im Jahr 2022 Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals durch die Initiative Musik unterstützt. Das Programm richtet sich dabei an Macher:innen von Musikfestivals und Veranstalter:innen und wird von der Initiative Musik – der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft – durchgeführt.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth unterstützt die mit der Initiative Musik realisierten Teilprogramme von NEUSTART KULTUR 2: „Livemusik bedeutet Lebensfreude und Lebensqualität – und sie fördert das gesellschaftliche Miteinander. Angesichts der angespannten Corona-Situation brauchen die Veranstalterinnen und Veranstalter der Livemusik-Szene jetzt vor allem Planungssicherheit für ihre Festivals, Tourneen und Konzerte. Deshalb wird die neue Bundesregierung die stark nachgefragten Hilfsprogramme fortsetzen. Dieses Engagement ist Ausdruck unserer Wertschätzung für die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Musik und ihrer Live-Ereignisse.“

Mit dem „Programm für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“ werden im Jahr 2022 konkrete Livemusikprojekte, die kulturelles Arbeiten unter den weiter erschwerten Bedingungen der Pandemie und deren Nachwirkungen ermöglichen, gezielt weiter bezuschusst. Anträge können ab dem 7. Februar 2022 gestellt werden.

Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik„Nach der kleinen Hoffnung im Sommer und Herbst 2021, als Livemusikkonzerte wieder eingeschränkt stattfinden konnten, treffen die erneuten Einschränkungen die Menschen in dieser Branche ins Mark. Daher sind wir froh, dass wir für die Bundesregierung die Fortführung der NEUSTART-KULTUR-Unterstützung für die Livemusikbranche umsetzen können. Dies ist eine Bestätigung für unsere bisherige Arbeit, bei der es darum geht, den Menschen in der Konzert- und Festivalbranche mit der weiteren finanziellen Unterstützung eine Perspektive für ihre kulturwirtschaftliche Arbeit auf, vor und hinter den Bühnen zu geben.“

Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen, die die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für die Produktion und Durchführung von Livemusikveranstaltungen, Programmreihen und Musikfestivals in Deutschland übernehmen. Musikfestival- und Konzertveranstalter:innen, die einen regelmäßigen Spielbetrieb vor Pandemiebeginn nachweisen, können dabei für die Wiederaufnahme der Konzertveranstaltungen aller Genres der Popularmusik bis hin zu Klassik, Zuschüsse bis zu 800.000 Euro beantragen. Die maximale Fördersumme für sogenannte Umsonst & Draußen-Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung liegt bei 200.000 Euro.

Die Höhe der maximalen Förderung hängt unter anderem von der Antragskategorie ab. Die Einordnung erfolgt dabei anhand der Durchschnittswerte der Livemusikveranstaltungen der Jahre 2017 bis 2019. Berücksichtigt werden die Anzahl der Konzerte, die verkauften Tickets und der Umsatz. Der Förderanteil liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 20 Prozent. Im Fokus stehen die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Windhund-Prinzip: Maßgeblich für die erfolgreiche Förderung ist der Eingang eines vollständigen Antrags.

Teilprogramm Musikclubs und Künstler:innenförderung Initiative Musik

Im Rahmen von NEUSTART KULTUR erhält die Initiative Musik seit 2020 zusätzliche Mittel für die Künstler:innenförderung sowie für mehrere Teilprogramme zur Unterstützung der von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Livemusikbranche. Neben dem Programm für Veranstalter:innen und Festivals wurde das Programm für Musikclubs für 2022 bereits neu aufgelegt. Hier sind bis Ende Dezember 2021 insgesamt 486 Anträge von Musikclubbetreiber:innen aus dem gesamten Bundesgebiet eingegangen. Für dieses erneut stark nachgefragte Programm wird von der BKM zusätzlich – mit 15 Millionen Euro – auf insgesamt bis zu 32 Millionen Euro aufgestockt. So sollen möglichst alle Antragstellenden, die die Förderbedingungen erfüllen, unterstützt werden. Die Anträge werden aktuell nach Eingang geprüft und bewilligt. 179 Bewilligungen konnten bereits verschickt werden.

Weiter endete am 19. Januar 2022 die Antragsphase der 56. Runde der Künstler:innenförderung der Initiative Musik. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour sowie Proben für Studioproduktion und Konzerte. Es wurden 851 Projektanträge eingereicht. Die Förderentscheidungen sind für Ende März 2022 geplant.

Im Spätsommer 2020 auf den Weg gebracht, setzt sich die NEUSTART KULTUR Förderung der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit zahlreichen Organisationen aus der Kulturbranche in über 60 Teilprogrammen dafür ein, dass die Vielfalt der deutschen Kultur- und Medienlandschaft erhalten bleibt.

NEUSTART KULTUR 2
Livemusikveranstaltungen und überregionale MusikfestivalsKategorie – maximaler Förderbetrag | Voraussetzungen: Tickets/Besucher:innen/Livemusikveranstaltungen, Mindestumsatz – anhand der Durchschnittwerte von 2017 bis 2019

Live-Musik-Veranstaltungen und/oder musikalische Veranstaltungsreihen

  • Kategorie 1 – 35.000 Euro | Mind. 900 verkaufte Tickets,
    30.000 € bis 200.000 € Umsatz, 5 Livemusikveranstaltungen
  • Kategorie 2 – 75.000 Euro | Mind. 5.000 verkaufte Tickets,
    200.001 € bis 1.250.000 € Umsatz, 25 Livemusikveranstaltungen
  • Kategorie 3 – 150.000 Euro | Mind. 25.000 verkaufte Tickets,
    1.250.001 € bis 6.000.000 € Umsatz, 50 Livemusikveranstaltungen
  • Kategorie 4 – 300.000 Euro | Mind.100.000 verkaufte Tickets,
    6.000.001 € bis 13.000.000 € Umsatz, 200 Livemusikveranstaltungen
  • Kategorie 5 – 600.000 Euro | Mind. 200.000 verkaufte Tickets,
    13.000.001 € bis 29.000.000 € Umsatz, 300 Livemusikveranstaltungen
  • Kategorie 6 – 800.000 Euro | Mind. 400.000 verkaufte Tickets,
    mehr als 29.000.001 € Umsatz, 400 Livemusikveranstaltungen

Musikfestivals (ein- oder mehrtägig)

  • Kategorie 7 – 10.000 € | 99 verkaufte Tickets,
    1.000 € bis 20.000 € Umsatz
  • Kategorie 8 – 75.000 € | Mind. 900 verkaufte Tickets,
    20.001 € bis 200.000 € Umsatz
  • Kategorie 9 – 150.000 € | Mind. 3.000 verkaufte Tickets,
    200.001 € bis 3.000.000 € Umsatz
  • Kategorie 10 – 400.000 € | Mind. 40.000 verkaufte Tickets,
    3.000.001 € bis 9.000.000 € Umsatz
  • Kategorie 11 – 600.000 € | Mind. 150.000 verkaufte Tickets,
    9.000.001 € bis 15.000.000 € Umsatz
  • Kategorie 12 – 800.000 € | Mind. 300.000 verkaufte Tickets,
    mehr als 15.000.001 € Umsatz

Umsonst & Draußen – Musikfestivals

  • Kategorie 13 – 50.000 € | Mind. 900 Besucher:innen,
    1.000 € bis 100.000 € Umsatz
  • Kategorie 14 – 100.000 € | Mind. 10.000 Besucher:innen,
    100.000 € bis 250.000 € Umsatz
  • Kategorie 15 – 200.000 € | Mind. 25.000 Besucher:innen,
    mehr als 250.001 €

Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:

  • Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, je Kategorie zwischen 10.000 € und 800.000 €
  • Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung bis zu einer Zuwendungssumme von 200.000 €. Bei Zuwendungssummen über 200.000 € wird die Förderung als Anteilfinanzierung gewährt.
  • Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Livemusikprogrammen und/oder musikalischen Veranstaltungsreihen sowie Veranstalter:innen von Festivals mit überregionaler Bedeutung.
  • Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen.
  • Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich.

Antragsstart: 7. Februar 2022
Infocalls und Antragsberatung ab 4. Februar 2022

Über Initiative Musik gGmbH

Die Initiative Musik gGmbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft. Wir stärken die Präsentation und Verbreitung von Musik aus Deutschland im In- und Ausland. Schwerpunkte unserer Programme, Projekte und Awards sind die Unterstützung von professionellen Newcomer:innen, Musiker:innen, Livemusikclubs und Musikunternehmen sowie der Ausbau bundesweit nachhaltiger Strukturen für Rock, Pop und Jazz. Darüber hinaus realisiert die Initiative Musik für die Bundesregierung aktuell vier Teilprogramme im Rahmen des Rettungs- und Zukunftspakets NEUSTART KULTUR. Die Initiative Musik wird getragen von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und dem Deutschen Musikrat sowie finanziell unterstützt von GVL und GEMA. Fördergeber sind u.a. die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Auswärtige Amt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Initiative Musik gGmbH
Linienstraße 130
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 53147545-0
Telefax: +49 (30) 53147545-9
http://www.initiative-musik.de

Ansprechpartner:
Michael Wallies
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 53147545-21
E-Mail: michael.wallies@initiative-musik.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel