Verbraucher & Recht

Auch Elfenbein aus Familienbesitz braucht Einfuhrgenehmigung

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Elfenbein bei der Einfuhr in die Europäische Union grundsätzlich einer artenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf – auch dann, wenn es sich um ein altes Schmuckstück aus Familienbesitz handelt. Im konkreten Fall hatte der Zoll einen Elfenbeinanhänger eingezogen, den die Klägerin aus der Türkei eingeführt hatte, obwohl sich das Schmuckstück bereits seit 1970 im Familienbesitz befand. Nach Auffassung des Gerichts unterliegt Elfenbein dem höchsten Schutzstatus, sodass für die Einfuhr in die Europäische Union (EU) grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Auch die Ausnahmeregelung für persönliche Gegenstände griff nicht, da der Anhänger ursprünglich in einem Drittstaat außerhalb der EU erworben wurde (Hessisches Finanzgericht, Az.: 7 K 184/24).
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