Logistik

Aufbau einer Cloud-Plattform für den Digitalen Lieferschein startet

Immer noch begleiten Lieferscheine in Papierform die Warenlieferungen von Konsumgüterherstellern an den Handel. Aufgrund der vielfältigen Funktionen und Anforderungen können Lieferscheine nicht ohne Weiteres digitalisiert werden. Bei der Anlieferung im Handel fungiert der Lieferschein häufig als Quittung, die dem Verkäufer den ordnungsgemäßen Empfang der Lieferung bestätigt. Die Rückführung der Papierbelege an den Versender erfolgt in der Regel durch das Fahrpersonal des Logistikdienstleisters.

Bereits 2020 starteten die Bundesvereinigung Logistik (BVL) und GS1 Germany das Projekt „Digitaler Lieferschein“, um die meist manuellen und aufwändigen Prozesse endlich digital zu optimieren. Nach einem erfolgreichen „Proof of Concept“ in 2021 mit 20 namhaften Unternehmen aus Konsumgüterindustrie, Handel und Logistik gehen die Partner nun in die Realisierung. Der Vertrag wurde heute im Rahmen des Handelslogistik Kongress Log 2022 in Köln unterzeichnet.

Alle Teilnehmenden sollen in einer ersten Stufe über eine zentrale Cloudplattform Lieferscheine und später auch weitere Transportdokumente digital austauschen. Ziel ist es, die Plattform in enger Abstimmung mit Industrie, Handel und Logistik bis Ende 2022 aufzubauen und in Betrieb zu nehmen.

„Die Besonderheit der angestrebten Lösung ist ihre Neutralität und der Community-Ansatz, der die Interessen aller Prozessbeteiligten berücksichtigt“, so Dr. Martin Schwemmer, Geschäftsführer der BVL. Offene, standardisierte Schnittstellen ermöglichen Versendern, Empfängern und Logistikdienstleistern die diskriminierungsfreie technische Anbindung. Sie können dabei bereits bestehende Applikationsanbieter nutzen, wenn diese die entsprechenden Funktionalitäten in ihren Systemen ergänzen. So lassen sich digitale Transportdokumente über eine zentrale Instanz zwischen unterschiedlichen Supply Chain Partnern austauschen und nach einem standardisierten Verfahren mit Informationen anreichern. “Dieser kollaborativ entwickelte Ansatz soll die aufwändige Zettelwirtschaft im Logistikalltag abschaffen und birgt so ein hohes Potenzial für schnellere, kostengünstigere Prozesse zu Gunsten aller Beteiligten“, erklärt Thomas Fell, Lead GS1 Germany. Zusätzlich bietet diese Lösung Möglichkeiten für eine Skalierung in weiteren Branchen, Märkten und Ländern sowie für weitere Anwendungen.

Neue Webseite für Interessierte

Interessierte potenzielle Nutzer des digitalen Lieferscheins sowie IT-Dienstleister, die sich für Services mit dem digitalen Lieferschein interessieren, finden auf

https://bvl-digital.de/cloud4log ab sofort weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten.

Die Ergebnisse des im dritten Quartal 2021 durchgeführten Proof of Concept stehen ebenfalls auf der Website zur Verfügung. Damals wurde der zuvor mit der Projektgruppe abgestimmte Prozess praktisch erprobt. Dabei kam eine in Kooperation mit T-Systems prototypisch entwickelte Cloud-Plattform zum Einsatz. Den Teilnehmenden gefiel vor allem die kontaktlose Übergabe des Zugriffslinks auf dem digitalen Lieferschein mithilfe eines QR-Codes, die digitale Unterschrift an Lade- und Abladestelle sowie die Einsparung des Lieferscheindrucks. Zu den Vorteilen zählt ihrer Meinung nach auch die zeitnahe und vollständige Verfügbarkeit von Abliefernachweisen inklusive der gut lesbaren Informationen zu Anlieferdifferenzen. Last but not least: Die Dauer einzelner Lieferprozesse verkürzte sich mitunter um bis zu zehn Tage.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V.
Schlachte 31
28195 Bremen
Telefon: +49 (421) 1738421
Telefax: +49 (421) 167800
http://www.bvl.de/

Ansprechpartner:
Michaela Freynhagen
Manager Corporate Communications
Telefon: +49 (221) 94714-534
E-Mail: michaela.freynhagen@gs1.de
Christian Stamerjohanns
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (421) 17384-21
E-Mail: stamerjohanns@BVL.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel