Verbraucher & Recht

Kündigung wegen mitgenommenen Bürostuhls ins Homeoffice?

Gibt ein Arbeitgeber Homeoffice den Vorrang, kann er einem Mitarbeiter nicht einfach kündigen, weil dieser einen Bürostuhl mit nach Hause nimmt. Selbst dann, wenn dies ohne Absprache geschah. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Januar 2022 (AZ: 16 Ca 4198/21).

Geklagt hatte die Justitiarin und Leiterin der Stabsabteilung Recht des Erzbistums Köln. Da sie für das Homeoffice ohne Absprache einen Bürostuhl mitnahm, wurde ihr außerordentlich gekündigt.

Die Kündigungsschutzklage war erfolgreich. Wer einfach Eigentum des Arbeitgebers mit nach Hause nehme, begehe eine Pflichtverletzung. Diese könne zu einer Kündigung führen. In der konkreten Situation könne die außerordentliche Kündigung aber nicht mit der Mitnahme des Bürostuhls begründet werden. Kurz vor Ostern habe der Arbeitgeber dem Homeoffice generell Vorrang vor der Präsenztätigkeit im Büro eingeräumt. Die dafür notwendige Ausstattung habe er aber so kurzfristig nicht zur Verfügung gestellt. Daher rechtfertige die Mitnahme des Stuhls für das Arbeiten im Homeoffice auch keine Kündigung.

Informationen: www.dav-arbeitsrecht.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 726152-0
Telefax: +49 (30) 726152-190
http://www.anwaltverein.de

Ansprechpartner:
DAV-Pressestelle
Telefon: +49 (30) 726152-135
E-Mail: presse@anwaltverein.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel