Energie- / Umwelttechnik

Abschaffung der EEG-Umlage: VKU zur Befassung des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie

Der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich heute mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ befasst. Der Gesetzentwurf soll am 28. April 2022 abschließend im Bundestag beschlossen und dem Bundesrat zur Billigung zugeleitet werden. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Die vorgezogene Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli ist vollkommen richtig. Damit werden gerade in der aktuellen Lage die Strompreise der Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet. Außerdem ist dieser Schritt auch energiewirtschaftlich sinnvoll, da die Umlage beispielsweise der Sektorenkopplung im Weg steht.

Allerdings ist klar, dass die die Abschaffung der EEG-Umlage die enormen Strompreissteigerungen an den Großhandelsmärkten nur zu einem Teil kompensiert. Mit Blick auf die aktuellen Energiepreisentwicklungen sind weitere Entlastungsmaßnahmen für die Verbraucherinnen und Verbraucher notwendig. So sollten die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und auch die Mehrwertsteuer auf Energie auf das euroabgesenkt werden.

Kritisch ist allerdings die im Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung aller Stromlieferanten, die Strompreise in Höhe der auf null abgesenkten EEG-Umlage, also in Höhe von 3,723 Cent/kWh vor Umsatzsteuer, zum 1. Juli zwingend zu senken und nicht mit andererseits gestiegenen Kosten, vor allem Beschaffungskosten, verrechnen zu dürfen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass Stromversorger notwendige Preisanpassungen vorziehen oder zeitnah nachholen müssen. Der VKU hat mehrfach darauf hingewiesen, dass damit den Verbraucherinnen und Verbrauchern kurzzeitig der Eindruck vermittelt würde, dass die Strompreise sinken. Umso größer wird die Enttäuschung bei den Menschen sein, wenn die Preise kurz darauf wieder angehoben werden sollten. Denn klar ist: Kein Stadtwerk kann sich dauerhaft den Entwicklungen an den Großhandelsmärkten entziehen. Die Weitergabe gestiegenen Einkaufspreise ist keine Frage des Wollens oder des Profits, sondern schlicht eine Notwendigkeit. Statt Symbolpolitik, bräuchten wir hier mehr Realismus und mehr Pragmatismus.“

Über Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 283.000 Beschäftigten wurden 2019 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 13 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Gas 67 Prozent, Trinkwasser 91 Prozent, Wärme 79 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 203 Unternehmen investieren pro Jahr über 700 Millionen Euro. Beim Breitbandausbau setzen 92 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude. Wir halten Deutschland am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: 2030plus.vku.de.

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