Finanzen / Bilanzen

Online-Casino muss Verlust in Höhe von knapp 13.000 Euro erstatten

Die Betreiberin eines Online-Casinos muss einer Glücksspielerin ihren Verlust in Höhe von fast 13.000 Euro erstatten. Das hat das Landgericht Konstanz mit Urteil vom 12. April 2022 entschieden (Az.: C 3 O 71/22). Die Beklagte habe mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertag verstoßen und daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld, so das Gericht.

Bis zum 1. Juli 2021 herrschte in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele. „An dieses Verbot haben sich zahlreiche Betreiber von Online-Casinos nicht gehalten und haben ihre Online-Glücksspiele auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich gemacht. Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertag verstoßen haben, sind die Spielverträge nichtig und die Spieler können die Erstattung ihres Verluste verlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem LG Konstanz hatte die Klägerin zwischen November 2018 und März 2021 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Dabei verspielte sie insgesamt 12.850 Euro. Diesen Verlust verlangte die nach eigenen Angaben spielsüchtige Klägerin nun von der Betreiberin des Online-Casinos zurück.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Konstanz stellte fest, dass die Beklagte mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Dadurch seien die Verträge über die Teilnahme an den Online-Glücksspielen nichtig und die Beklagte habe die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt. Sie müsse der Klägerin ihre Verluste daher vollständig ersetzen, entschied das LG Konstanz.

Dem Rückzahlungsanspruch der Klägerin stehe auch nicht entgegen, dass diese durch ihre Teilnahme am Online-Glücksspiel ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Sie habe glaubhaft dargestellt, keine Kenntnis von dem Verbot des Online-Glücksspiels gehabt zu haben. Außerdem diene die Verbotsnorm des § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in erster Linie dem Schutz der Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels. Diesem Ziel stehe entgegen, wenn die Rückforderung ausgeschlossen und die Anbieter illegaler Glücksspiele das Geld behalten dürften, machte das LG Konstanz deutlich.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurden die Voraussetzungen für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar gelockert. „Diese Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend und wer Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten möchte, benötigt dafür nach wie vor eine entsprechende Lizenz“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

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Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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