Bildung & Karriere

Migros ermöglicht flexible Elternzeit

Die Migros und ihre Sozialpartner haben die Verhandlungen für den neuen Landes-Gesamtarbeitsvertrag von 2023 bis 2026 erfolgreich abgeschlossen. Erstmals ermöglicht die Migros eine flexible Elternzeit – wahlweise auch für den Elternteil, der nicht bei der Migros angestellt ist. Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben wird mit verschiedenen Arbeits- und Ferienmodellen gefördert. Weiter profitieren die Mitarbeitenden der Migros von attraktiven Mitarbeitendenkonditionen. Familien mit tiefem Einkommen erhalten ab dem 1. Januar 2023 überobligatorische Kinderzulagen. Der L-GAV der Migros ist in der Schweiz einzigartig: Er erstreckt sich über mehrere Branchen und ist über diverse sozial- und vertragspartnerschaftliche Ebenen (Kaufmännischer Verband Schweiz, Metzgereipersonalverband, Landeskommission der Migros-Gruppe, Personalkommissionen) breit abgestützt. Die Migros-Unternehmen, die dem neuen L-GAV unterstellt sind, sind hier aufgeführt.

Die Migros nimmt die Anliegen ihrer Mitarbeitenden auch weiterhin ernst. Im Fokus der Weiterentwicklung des Landes-Gesamtarbeitsvertrags (L-GAV) steht die Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Neu kommen, neben weiterhin vorbildlichen Arbeitsbedingungen, folgende Angebote hinzu:

  •  Von den 18 Wochen Mutterschaftsurlaub können die letzten 4 Wochen auch vom Partner oder der Partnerin bezogen werden.
  •  Der Vaterschaftsurlaub wird von 3 auf 4 Wochen erhöht.
  •  Der Mutterschaftsurlaub/Vaterschaftsurlaub kann durch unbezahlten Urlaub verlängert werden.
  •  Mitarbeitende haben die Möglichkeit, pro Jahr 10 zusätzliche Ferientage zu erwerben. Ausserdem können sie alle 5 Jahre ein   bis zu dreimonatiges, unbezahltes Sabbatical beziehen.
  •  Familien mit einem tiefen Bruttohaushaltseinkommen erhalten überobligatorische Kinderzulagen.

Migros ermöglicht Vaterschaftsurlaub von Nicht-Angestellten
Neu können die verbleibenden 4 Wochen des 18-wöchigen Mutterschaftsurlaubs auf den Partner oder die Partnerin übertragen werden – auch wenn diese Person nicht bei einem Migros-Unternehmen angestellt ist.

Arbeits- und Ferienmodelle bei der Migros
Die Vereinbarung von Berufs- und Privatleben wird durch die Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle sowie mit unterschiedlichen Optionen für Ferien unterstützt. Die Arbeitszeit in der detailhandelsnahen Gastro wird auf 41 Stunden pro Woche reduziert.

Vorzugskonditionen für Mitarbeitende
Die gruppenweiten Konditionen für Mitarbeitende umfassen neben den bekannten Vergünstigungen in den Bereichen Weiterbildung, Fitness, Freizeit, Bank/Versicherung, Mobilität und Kommunikation neu auch eine Erhöhung der Cumulus-Rabattierung.

«Wir sind überzeugt, unseren Mitarbeitenden attraktive Anstellungsbedingungen mit dem neuen L-GAV zu bieten», sagt Sarah Kreienbühl, Mitglied der Generaldirektion. Der L-GAV tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Migros-Genossenschafts-Bund
Limmatstrasse 152
CH8031 Zürich
Telefon: +41 (8) 0084-0848
http://www.migros.ch

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel