Gesundheit & Medizin

Deutscher Hausärzteverband: Entscheidung zu pharmazeutischen Dienstleistungen macht Versorgungsprozesse chaotischer

Der Deutsche Hausärzteverband übt scharfe Kritik an dem Schiedsspruch zu den so genannten pharmazeutischen Dienstleistungen: „Es ist nun genau das passiert, was wir seit Beginn der Diskussion befürchtet haben: Durch die Einführung der so genannten pharmazeutischen Dienstleistungen werden die Versorgung weiter zerstückelt und hausärztliche Aufgaben ausgelagert. Beim Medikationsmanagement werden in Zukunft neben den Krankenhäusern und diversen Fachärztinnen und Fachärzten auch noch die Apothekerinnen und Apotheker verstärkt mitmischen. Am Ende werden die Hausärztinnen und Hausärzte diejenigen sein, die für die Patientinnen und Patienten diese ganzen unterschiedlichen Beratungen zusammenbringen und bewerten müssen. Diese Entwicklung ist genau das Gegenteil von dem, was gute Versorgung ausmacht“, so Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.

Weigeldt betonte, dass eine solche Zersplitterung die Versorgung eher verschlechtern als verbessern werde: „Das wird mit Sicherheit nicht helfen, ein besseres Medikationsmanagement zu gewährleisten. Das ist keine mangelnde Wertschätzung der Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker, sondern schlichtweg ein Blick auf die Versorgungsrealität, die eben nicht am grünen Tisch stattfindet. Was gar nicht geht ist, wenn Apothekerinnen und Apotheker durch Änderung der Dosierungen in die Therapie eingreifen“, so Weigeldt weiter.

Nachdem das Vorhaben bereits 2020 im Apotheken-Vor-Ort-Stärkungsgesetz verankert wurde, ist in der vergangenen Woche der Schiedsspruch erlassen worden. Neben einer erweiterten Medikationsberatung dürfen Apothekerinnen und Apotheker zukünftig unter anderem eine Beratung für Patientinnen und Patienten anbieten, die orale Medikamente einnehmen. Außerdem sollen Apothekerinnen und Apotheker bei Patientinnen und Patienten, bei denen Bluthochdruck diagnostiziert wurde und denen ein Antihypertensivum verschrieben wurde, regelmäßig Blutdruck messen und Empfehlungen über mögliche Maßnahmen geben.

„Seit Jahrzehnten hängt ein Teil des deutschen Gesundheitswesens dem Fehlglauben an, dass die Versorgung besser wird, wenn immer mehr Akteure involviert sind. Das ist genau der falsche Weg! Wir brauchen mehr Koordination und vor allem klare Verantwortlichkeiten. Wenn alle ein bisschen Verantwortung tragen, tut es am Ende keiner. Schlussendlich werden es doch wieder die Hausärztinnen und Hausärzte richten müssen, an denen jetzt noch mehr Arbeit hängen bleibt“, so Weigeldt weiter.

Das Schiedsamt hat auch über die Höhe der Vergütung entschieden. Für eine „erweiterte Medikationsberatung“ für Patientinnen und Patienten, die fünf oder mehr Arzneimittel einnehmen, erhalten Apothekerinnen und Apotheker beispielsweise 90 Euro.

„Hausärztliche Leistungen dürfen selbstverständlich nicht weniger wert sein als die Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker. Alles andere würde wirklich kein Mensch mehr verstehen. Hier braucht es dann im Zweifel eine Anpassung der Bewertungen“, sagte Weigeldt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.
Bleibtreustr. 24
10707 Berlin
Telefon: +49 (2203) 5756-0
Telefax: +49 (30) 88714373-40
http://haev.de

Ansprechpartner:
Vincent Jörres
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 88714373-60
Fax: +49 (30) 88714373-40
E-Mail: vincent.joerres@hausaerzteverband.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel