Energie- / Umwelttechnik

Neue Regeln für die Entsorgung von Elektroschrott ab dem 1. Juli 2022

Ab dem 1. Juli 2022 können Verbraucher ihre Elektroaltgeräte nicht nur bei Händlern, sondern auch bei Discountern und in großen Lebensmittelgeschäften, die auch Elektrogeräte verkaufen, abgeben.

Was die Bürgerinnen und Bürger bereits von den Rückgabemöglichkeiten für Batterien kennen, greift nun auch bei Elektrogeräten und macht die Entsorgung noch einfacher und flexibler.

Welche Geschäfte müssen Elektroschrott annehmen?

In Supermärkten und Discountern können kleine Elektrogeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern kostenlos abgegeben werden. Zur Annahme verpflichtet sind Filialen, deren Verkaufsflächen größer als 800 Quadratmeter sind und die mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen.

Baumärkte, Elektrofachgeschäfte und andere Geschäfte, die dauerhaft Elektrogeräte im Sortiment und eine Verkaufsfläche über 400 qm haben, müssen Kleingeräte ebenfalls kostenlos zurücknehmen, auch wenn der Verbraucher kein neues Gerät kauft. Kauft der Kunde ein neues Gerät, müssen diese Geschäfte auch Altgeräte zurücknehmen, die eine Kantenlänge über 25 Zentimeter haben.

Die Entsorgungsbetriebe Essen bieten verschiedene Möglichkeiten an, Elektroklein- und Elektrogroßgeräte zu entsorgen. Die Recyclinghöfe Altenessen und Werden nehmen kostenlos große und kleine Elektrogeräte an. Sperrige oder große Elektroaltgeräte werden darüber hinaus über den kostenlosen Sperrmüll-Service abgeholt. Kleine Mengen von Elektrokleingeräten werden auch am Schadstoffmobil angenommen.

Elektroaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll

Alte, defekte und überflüssige Elektrogeräte gehören in fachkundige Hände, damit sie zuverlässig und umweltfreundlich wieder aufbereitet werden können. In Essen hat die Stadt die Entsorgungsbetriebe beauftragt, den bei Privatbürgern anfallenden Elektroschrott ohne Gebühren anzunehmen.

Was zählt zum Elektroschrott?

Großelektrogeräte wie Waschmaschinen, Trockner, Kühl- und Gefrierschränke, Öfen und Herde, Geschirrspülmaschinen, Fernsehgeräte, Lampen (ohne Leuchtmittel), elektrische Fernsehsessel

Kleingeräte wie Kaffeemaschinen, Toaster, Bügeleisen, Computer, Rasierer, Werkzeug-Maschinen, Musik- und Videogeräte, Telefone, Handys, Anrufbeantworter, Spielzeuge mit elektrischen Einbauten

Kleidungsstücke mit elektrischen Einbauten

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Entsorgungsbetriebe Essen GmbH
Pferdebahnstraße 32
45141 Essen
Telefon: +49 (201) 85422-22
Telefax: +49 (201) 85420-90
http://www.ebe-essen.de

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