Verbraucher & Recht

Soldaten: Zurückhaltung im Dating-Portal

Soldaten in besonders repräsentativen Funktionen müssen auch bei privaten Internetauftritten Zurückhaltung üben. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Damit bestätigte es eine (milde) Disziplinarmaßnahme gegen eine Kommandeurin, die auf einem Datingportal annonciert hatte (Az.: 2 WRB 2.21).
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