Finanzen / Bilanzen

Wichtig für Umsatzpauschalierer: Eine Hofübergabe kann die Besteuerung verändern

Seit Januar 2022 dürfen nur noch Landwirte mit einem Umsatz unter 600.000 Euro die Umsatzsteuerpauschalierung nutzen. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt genauer erklärt, wie die Umsatzgrenze in verschiedenen Sonderfällen anzuwenden ist. Bei einer Hofübergabe ist die unternehmerische Tätigkeit des Übernehmers genau zu berücksichtigen.

Seit 2022 dürfen Land- und Forstwirte ihren Umsatz nur noch dann pauschal mit Durchschnittssätzen besteuern, wenn ihr Gesamtumsatz unter 600.000 Euro liegt. Zum Umsatz zählen nicht nur die Verkäufe von Produkten aus dem Landwirtschaftsbetrieb. Landwirte müssen auch landwirtschaftliche Dienstleistungen sowie andere regelbesteuerte Umsätze, die sie in bestehenden Nebenbetrieben erwirtschaften, dazu zählen. Die Durchschnittssätze liegen aktuell

  • für landwirtschaftliche Erzeugnisse bei 9,5 Prozent,
  • für alkoholische Getränke bei 19 Prozent und
  • für forstwirtschaftliche Erzeugnisse bei 5,5 Prozent

vom Nettopreis.

„Durch die Umsatzsteuerpauschalierung lässt sich der Verwaltungsaufwand gering halten“, erklärt Ecovis-Steuerberater Sebastian Ganz in Bad Kohlgrub. „Landwirte nehmen die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer ein. Sie können die Mehrwertsteuer behalten und müssen sie nicht an das Finanzamt abführen.“

Wie wirkt sich die Hofübergabe auf die Umsatzgrenze aus?

Hier kommt es auf die unternehmerische Tätigkeit des Übernehmers an:

1. Der Übernehmer ist nicht unternehmerisch tätig: Ist der Übernehmer des Betriebs bislang nicht unternehmerisch tätig, sind die Umsätze des Übergebers aus dem Vorjahr maßgebend. Hat der Übergeber die Umsatzgrenze überschritten, werden die Umsätze beim Übernehmer nach den allgemeinen Regeln besteuert. Andernfalls darf der Übernehmer weiter die Umsatzsteuerpauschalierung anwenden.

2. Der Übernehmer ist unternehmerisch tätig: Ist der Hofübernehmer jedoch bereits unternehmerisch tätig, kommt es auf die Verhältnisse beim Hofnachfolger an. Überschritt dieser die Umsatzgrenze im Vorjahr, greift die Regelbesteuerung. Wurde die Grenze unterschritten, sind die Umsätze weiterhin mit den Pauschalsätzen zu besteuern.

Hat der Übergeber jedoch vorher zur Regelbesteuerung optiert, obwohl er die Umsatzgrenze nicht überschreitet, geht die Option und die Restlaufzeit der Fünf-Jahres-Verpflichtung auf den Erwerber über. Dann muss dieser die Umsätze nach den allgemeinen Regeln besteuern, auch wenn der Gesamtumsatz weiterhin unter der Umsatzgrenze liegt.

„Auch wenn der Vermögensübergang durch Schenkung oder Erbfall selbst nicht der Umsatzsteuer unterliegt, muss man die Folgen für die Umsatzgrenze beachten. Denn die Unternehmereigenschaft geht nicht automatisch auf den Erben oder Beschenkten über“, sagt Ecovis-Steuerberater Ganz. „War der Erbe, der Beschenkte oder der Käufer aber bereits unternehmerisch tätig, sind dessen Umsatzverhältnisse ausschlaggebend.“

Sebastian Ganz, Steuerberater bei Ecovis in Bad Kohlgrub

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel