Finanzen / Bilanzen

Hinzuverdienst: Übergangsregelung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten endet

Aufwandsentschädigungen aus einem Ehrenamt in der Kommunalpolitik oder der Sozialversicherung werden derzeit nicht als Hinzuverdienst auf eine vorgezogene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Nordbayern weist nun darauf hin, dass es sich hierbei um eine Übergangsregelung handelt, die nach aktuellem Kenntnisstand nicht erneut verlängert wird und daher am 30. September 2022 endet.

Davon betroffen sind ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete und Ortsvorsteher, ebenso Mitglieder im Stadtrat, Kreistag, Verbandsgemeinde- oder Gemeinderat sowie Mitglieder von Selbstverwaltungsorganen in der Sozialversicherung, ehrenamtliche Versichertenberater, Versichertenälteste und Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger. Sie alle erhalten Aufwandsentschädigungen für ihre ehrenamtliche Arbeit, die den Zeit- und Mehraufwand abdecken soll.

Ab 1. Oktober 2022 werden bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente für diese Personenkreise Aufwandsentschädigungen wieder als Hinzuverdienst berücksichtigt.

Soweit Aufwandsentschädigungen jedoch steuerfrei sind, zum Beispiel in Höhe der sogenannten Ehrenamtspauschale oder des Übungsleiterfreibetrags, handelt es sich um keinen zu berücksichtigenden Hinzuverdienst.

Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern betreut rund 1,7 Millionen Versicherte und 868.000 Rentner. Mit ihren Auskunfts- und Beratungsstellen und eigenen Rehabilitationskliniken bietet sie einen umfangreichen Beratungsservice und qualitativ hochwertige Rehaleistungen. Sie ist Verbindungsstelle für Brasilien, Portugal, die Republik Moldau, Rumänien und die Türkei.

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