Familie & Kind

Kirchensteuer-Mehreinnahmen sollen bedürftigen Menschen helfen

Die Evangelische Kirche im Rheinland will die Kirchensteuer-Mehreinnahmen, die durch die Besteuerung der geplanten Energiepreispauschale anfallen, nicht für eigene Zwecke einsetzen. Die zusätzlichen Einnahmen sollen stattdessen den Menschen zugutekommen, die besonders unter den steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten leiden. Einen entsprechenden Beschluss hat die Kirchenleitung heute gefasst.

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht u. a. die Energiepreispauschale vor. Sie soll Lohn- bzw. Einkommensteuerpflichtigen eine Entlastung angesichts der steigenden Energiekosten bieten. Die Pauschale gilt als steuerpflichtiges Einkommen. Entsprechend wird darauf auch Kirchensteuer erhoben. „Es ist auch aus technischen Gründen nicht möglich, dass wir auf die Überweisung der zusätzlichen Kirchensteuern verzichten“, sagt Oberkirchenrat Henning Boecker, Leiter der Abteilung Finanzen und Diakonie der Evangelischen Kirche im Rheinland. „Deshalb jetzt der Beschluss, dass wir das Geld anders verwenden werden.“

Kirchensteuerhoheit liegt bei den Gemeinden
So hat die rheinische Kirchenleitung beschlossen, den landeskirchlichen Anteil am Kirchensteueraufkommen – das sind 21 Prozent – an das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe zu überweisen. „Die Summe soll dort zur Entlastung von einkommensschwachen Menschen, die durch höhere Energiepreise Einschränkungen hinnehmen müssen, verwendet werden“, so Boecker. Da in der rheinischen Kirche die Kirchensteuerhoheit bei den 643 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und im Saarland liegt, kann die Kirchenleitung selbst nur über den erwähnten landeskirchlichen Anteil von 21 Prozent unmittelbar entscheiden. „Den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden empfehlen wir in unserem Beschluss aber, ihr zusätzliches Kirchensteueraufkommen für diakonische Aufgaben zu verwenden“, erläutert Oberkirchenrat Boecker.

Empfehlung von EKD und Bischofskonferenz
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland folgt mit diesem Beschluss einer Empfehlung, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Katholische Deutsche Bischofskonferenz ausgesprochen hatten. Neben einer direkten Unterstützung können die Mittel über soziale Projekte oder Initiativen vor Ort den Menschen zugutekommen.

Stichwort: Evangelische Kirche im Rheinland
Die Evangelische Kirche im Rheinland umfasst 643 Kirchengemeinden in 37 Kirchenkreisen. Mit mehr als 2,3 Millionen Mitgliedern ist sie die zweitgrößte Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Das rheinische Kirchengebiet umfasst Teile von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und des Saarlands.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Evangelische Kirche im Rheinland
Hans-Böckler-Str. 7
40476 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 45620
Telefax: +49 (211) 4562490
http://www.ekir.de

Ansprechpartner:
Jens Peter Iven
Pressesprecher
Telefon: +49 (211) 4562-373
Fax: +49 (211) 4562-490
E-Mail: jens.iven@ekir-lka.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel