Energie- / Umwelttechnik

ZVG: Gasumlage abschaffen – Entlastungsmaßnahmen umsetzen

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) unterstützt die Überlegungen von Regierungsparteien und der Opposition, die vor kurzem beschlossene Gasumlage noch vor dem Beginn ihrer Wirksamkeit abzuschaffen. Darüber hinaus fordert der Verband dringend weitere Entlastungsmaßahmen für die energieintensiven Gartenbaubetriebe.

„Wenn die erwarteten erheblichen Mehrkosten für die Wirtschaft durch die Gasumlage noch verhindert werden können, muss diese Chance unbedingt genutzt werden“, erklärt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Mit der geplanten Verstaatlichung von Energieimporteuren würden die Karten neu gemischt.

In der aktuellen Situation seien mutige Entscheidungen gefragt und dazu gehöre auch, Beschlüsse, die sich als falsch herausstellten, anzupassen. Der ZVG hatte dies bereits mehrfach gefordert.

„Diese Flexibilität wünschen wir uns nicht nur von Bundeswirtschaftsminister Robert Hack, sondern auch von seinem Amtskollegen Cem Özdemir“, so Fleischer weiter. Das ständige Verweisen auf die 180 Millionen Krisenbeihilfe, die vor allem für den energieintensiven Unterglas-Gartenbau bei weitem nicht ausreichen und noch nicht mal alle Unterglas-Sektoren wie zum Beispiel den Zierpflanzenbau mitnehmen, helfe den gärtnerischen Unternehmen keinen Cent weiter.

Fleischer appelliert an die Bundesregierung, den Gartenbau und mit ihm die gesamte klein- und mittelständische Wirtschaft, stärker in den Fokus zu nehmen und unbürokratisch zu entlasten.

Hintergrund:

Die Gasumlage soll ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von Unternehmen und privaten Haushalten erhoben werden und damit die Gasversorger unterstützen. Erst in dieser Woche hatte sich der ZVG in einem gemeinsamen Verbändebrief mit dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV), dem Deutschen Bauernverband (DBV) und der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gewandt und auf die existenzbedrohende Explosion der Energiekosten hingewiesen.

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