Finanzen / Bilanzen

Kfz-Tarifwechsel: Faire statt günstigste Tarife suchen

Viele Autofahrer*innen möchten ihren Kfz-Versicherungsvertrag pünktlich bis zum 30. November kündigen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Bei der Suche nach einem neuen Tarif sollten sie die Finger von Vergleichsportalen wie Check24 & Co. lassen, die den Fokus zu stark auf die Prämienhöhe legen. „Versicherte sollten sich in der alljährlichen Rabattschlacht niemals von billigen Tarifen verlocken lassen. Denn die Prämienhöhe allein ist bei der Suche nach einem neuen Kfz-Versicherungsvertrag nicht das entscheidende Kriterium. Weitaus wichtiger sind die versicherten Leistungen eines Tarifes, damit Kfz-Halterinnen und -Halter bei einem Schaden nicht auf den Restkosten sitzen bleiben“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

  • Mehr zur Problematik von Vergleichsportalen – bspw., dass die Suchergebnisse durch Filter so beeinflusst werden können, dass bestimmte Angebote bevorzugt ausgespielt werden – finden Sie hier im BdV-Blog.

Beim Vergleichen der Tarife: Zeit nehmen!

Das Hauptaugenmerk auf die Leistungen zu legen, ist unter anderem von hoher Relevanz, weil der neue Versicherer nicht zwingend dieselben Leistungen anbietet wie der bisherige. Es empfiehlt sich daher, bei jedem neuen Vertrag stets die versicherten Leistungen gegenüberzustellen. Worauf im Einzelnen geachtet werden sollte, können Verbraucher*innen im Infoblatt „Kfz-Versicherung“ nachlesen.

Immer wiederkehrenden Ärger verursacht die Vereinbarung eines Rabattschutzes. Hatte man bei der bisherigen Kfz-Versicherung einen Rabattschutz abgeschlossen – dieser verhindert die Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse –, kann man diesen beim Wechsel zu einem neuen  Kfz-Versicherer nicht automatisch zur Anwendung bringen. Denn dem Nachversicherer wird nur der tatsächlich erfahrene Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ohne Rabattschutz bestätigt. Auch wenn bei dem neuen Versicherer ein Rabattschutz abgeschlossen wird, verhindert dies nicht eine mögliche Rückstufung des SFR nach einem Schaden bei dem Vorversicherer. Sogar bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens kann der Rabattschutz u. U. entfallen.

Um Kfz-Halter*innen möglichst umfassend und individuell bei der Suche nach einer Versicherung für ihr Auto zu unterstützen, bietet der BdV in Kooperation mit dem Softwareunternehmen NAFI GmbH einen seriösen und verbraucherfreundlichen Kfz-Vergleichsrechner an. Nach Ausfüllen der Fragen werden den Verbraucher*innen Anbieter empfohlen, die bei guten Leistungen am günstigsten sind. Ein direkter Vertragsabschluss ist über den BdV nicht möglich.

Weitere wissenswerte Infos rund um einen guten Kfz-Versicherungsschutz gibt es im Infoblatt „Kfz-Versicherung“.

Über den Bund der Versicherten e.V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund der Versicherten e.V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de

Ansprechpartner:
Bund der Versicherten e. V.
E-Mail: presse@bundderversicherten.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel