Bildung & Karriere

Wenn die Hilfe im Haushalt fehlt

Egal ob Putzen, Gartenarbeit oder die Betreuung der eigenen Kinder – die Hausarbeit steht Fachkräften häufig im Weg, wenn sie wieder mehr in ihren erlernten Berufen arbeiten wollen. Jede fünfte Person, die mit Kindern im Haushalt lebt und nicht in Vollzeit erwerbstätig ist, würde (mehr) im Job arbeiten, wenn sie Entlastung im Haushalt hätte. Das ist ein zentrales Ergebnis einer Civey-Umfrage im Auftrag der Minijob-Zentrale.

Dr. Rainer Wilhelm, der bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Minijob-Zentrale zuständige Geschäftsführer, betont: „Nach dem Motto ‚arbeiten, damit andere arbeiten können‘ könnten Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten Fachkräfte entlasten und so dazu beitragen, den Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt zu reduzieren. Denn auch wenn es vielleicht nicht allen bewusst ist: Jede einzelne Fachkraft wird dringend gebraucht.“

Die Umfrage der Minijob-Zentrale zeigt außerdem, dass nur neun Prozent der befragten Personen, die mit Kindern im Haushalt leben und Vollzeit erwerbstätig sind, angab, die Unterstützung einer Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen.

Aktuell sind deutschlandweit rund 280.000 Haushaltshilfen bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Eine legale Beschäftigung schafft Vorteile für beide Seiten: „Mit der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist es kinderleicht, die eigene Haushaltshilfe in ein legales Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Arbeitet die Haushaltshilfe für nicht mehr als durchschnittlich 520 Euro im Monat ist sie als Minijobber oder Minijobberin in der Sozialversicherung abgesichert“, erklärt Dr. Rainer Wilhelm.

Hierzu gehören unter anderem die automatische Anmeldung in der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft. Im Gegenzug bekommt der Arbeitgeber bei Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschaft der im Minijob beschäftigten Person auf Antrag 80 beziehungsweise 100 Prozent seiner Aufwendungen von der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See erstattet. Der private Arbeitgeber profitiert von niedrigen Abgaben und kann den Haushalts-Minijob in der Steuererklärung geltend machen.

Weitere Informationen zur Umfrage der Minijob-Zentrale finden Sie hier:
https://www.kbs.de/SharedDocs/Presse/Download/Datenblatt_.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Wer auf der Suche nach einer helfenden Hand im Haushalt ist, findet passende Angebote unter haushaltsjob-boerse.de, dem offiziellen Online-Jobportal der Minijob-Zentrale – deutschlandweit und kostenlos.

Die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen, die so genannten Minijobs. Sie gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Zu diesem gehören weiterhin die Rentenversicherung, die Renten-Zusatzversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT, ein eigenes medizinisches Kompetenznetz und die Seemannskasse. Weitere Informationen unter www.minijob-zentrale.de.

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