Neue R+V-Police schützt vor Cyberangriffen und Wirtschaftskriminalität
„Kriminelle versuchen immer öfter, über die Schwachstelle Mensch an sensible Unternehmensdaten zu gelangen“, sagt Stefan Schmutterer, Cyberexperte bei der R+V Versicherung. Um einen Fuß in die Tür der Unternehmen zu bekommen, nutzen die Täter etwa Phishing-Mails, mit Viren verseuchte USB-Sticks oder betrügerische Anrufe. Auf diese Weise verschaffen sich Kriminelle Zugang zum Online-Banking, spionieren Betriebsgeheimnisse aus, nehmen falsche Bestellungen im Namen der Geschädigten vor oder leiten Waren-Lieferungen um.
Vermögensschäden durch Betrug sind oft nicht versichert
Das Problem: Klassische Cyber-Versicherungen decken meist zwar die Folgen eines Hackerangriffs auf die IT-Infrastruktur, wenn beispielsweise Daten verschlüsselt oder Betriebssysteme lahmgelegt werden. Häufig entstehen jedoch zusätzlich Vermögensschäden, etwa durch Betrug oder Diebstahl über das Internet oder durch Mitarbeitende im Unternehmen. Finanzielle Folgen von solchen wirtschaftskriminellen Handlungen übernimmt die Vertrauensschadenversicherung. Um Deckungslücken zu vermeiden, bietet die R+V mit der WirtschaftsschutzPolice als erster Versicherer in Deutschland jetzt einen umfassenden Schutz vor Cyber-Risiken und Vertrauensschäden.
Bei Cyber-Angriffen ist schnelle Hilfe gefragt
Bei Attacken auf die Infrastruktur kümmert sich die R+V darum, die Daten und Programme wiederherzustellen und übernimmt die Kosten im Falle einer Betriebsunterbrechung. Das gilt auch für den Fall, dass die Angriffe über private Smartphones oder Tablets erfolgen, die dienstlich genutzt werden. „Nach einer Cyber-Attacke läuft für die Unternehmen die Zeit: Wird ein Angriff früh entdeckt, kann der größte Schaden oft noch verhindert werden“, erklärt Schmutterer. „Außerdem muss das Unternehmen schnell wieder arbeitsfähig werden. Eine längere Betriebsunterbrechung kann existenzbedrohend sein.“
Der zweite Baustein, die Vertrauensschadenversicherung, deckt entstandene Schäden und Kosten durch kriminelle Handlungen Dritter wie Bestellbetrug, missbräuchliche Kontoverfügungen im Online-Banking oder Rechnungsbetrug. Die Versicherung kommt auch für Diebstahl, Untreue und Unterschlagung oder eine wissentliche Pflichtverletzung durch Mitarbeitende auf.
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