Verbraucher & Recht

Online-Casino muss 28.000 Euro zurückzahlen

Rund 28.000 Euro hatte ein Spieler bei Online-Glücksspielen im Internet verzockt. CLLB Rechtsanwälte hat am Landgericht Memmingen erreicht, dass er sein Geld zurückbekommt. Das Gericht entschied mit Urteil vom 9. November 2022, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust ersetzen muss, weil sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe.

In Deutschland galt bis zum 1. Juli 2021 ein umfassendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet. Trotz des Verbots haben viele Anbieter ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten Spielern in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertag verstoßen haben, sind die Spielverträge nichtig, so dass die Spieler die Rückzahlung ihrer Verluste verlangen können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

In dem Fall vor dem LG Memmingen hatte der Spieler zwischen Ende 2016 und Anfang 2022 über eine deutschsprachige Internetdomain insgesamt rund 28.000 Euro verspielt. Von dem Verbot der Online-Glücksspiele hatte er keine Kenntnis.

Die Klage auf Rückzahlung des Verlusts hatte am Landgericht Memmingen Erfolg. Die beklagte Betreiberin des Online-Casinos habe ihr Angebot auf Spieler in Deutschland ausgerichtet, indem sie sie eine Webseite in deutscher Sprache bereitstellte und die Teilnahme von Spielern in Deutschland unerlaubterweise zuließ, so das Gericht. Eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot hatte sie allerdings nicht. Damit habe die Beklagte gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Spieleinsätze habe sie daher ohne Rechtsgrund erlangt und müsse den Verlust ersetzen, entschied das Gericht.

Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und zudem ist weiterhin eine Lizenz erforderlich, um die Glücksspiele im Internet öffentlich anbieten zu dürfen. Viele Anbieter können so eine Lizenz nach wie vor nicht vorweisen. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihr Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

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