Finanzen / Bilanzen

Crowdworking-Nutzung seit Beginn der Corona-Pandemie verdoppelt

Die Nutzung von Crowdworking-Plattformen durch Unternehmen in Deutschland ist im Vergleich zu vor der Corona-Pandemie deutlich gestiegen. „Aktuell setzen 6,4 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft und 4,9 Prozent der Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe Crowdworking ein. Darüber hinaus planen etwa ein bis zwei Prozent der Unternehmen, bis Ende des Jahres 2023 mit dem Einsatz von Crowdworking zu beginnen“, kommentiert Dr.  Daniel Erdsiek, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“, die Ergebnisse einer aktuellen ZEW-Befragung.

Im Zuge des technologischen Fortschritts sind neue Formen der Erwerbsarbeit entstanden, sodass neben dem klassischen Arbeitsmarkt nun auch Online-Plattformen die Möglichkeit zur Vermittlung von Arbeitsaufträgen bieten. Zum einen können dabei Arbeitsaufträge vergeben werden, die physisch an einem vereinbarten Ort ausgeführt werden müssen, wie etwa Personenbeförderung oder Lieferdienste. Zum anderen eignen sich Online-Plattformen auch für die Vergabe von Aufträgen, die über die Plattform rein internetbasiert und damit ortsunabhängig erbracht werden können. Diese Beschäftigungsform wird auch als „Crowdworking“ bezeichnet und ermöglicht es Unternehmen, traditionell unternehmensinterne Aufgaben und Projekte über eine Plattform an externe Arbeitskräfte zu vergeben. Die gegen Bezahlung ausgeführten Tätigkeiten reichen dabei von einfachen Kleinstaufgaben, die nur wenige Klicks erfordern, bis hin zur Erbringung komplexer Tätigkeiten und vollständiger Projekte, z. B. in den Bereichen Webprogrammierung oder Design. Auf Basis wiederholter ZEW-Befragungen liegen repräsentative Ergebnisse über die Nutzung von Crowdworking-Plattformen durch Unternehmen in Deutschland vor, die für die Informationswirtschaft bis zum Jahr 2014 und für das Verarbeitende Gewerbe bis 2016 zurückreichen. In beiden Branchen ist bis zum Jahr 2018 ein kontinuierlicher, aber recht geringer Anstieg der (geplanten) Nutzung entsprechender Online-Plattformen zu beobachten. Der Anteil an Unternehmen, die Crowdworking nutzten oder planten, lag im Jahr 2018 bei 4,5 Prozent in der Informationswirtschaft und 3,2 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe. Bei der Befragung im September 2020 hatten sich diese Anteile allerdings in beiden Branchen mehr als verdoppelt und lagen bei 9,5 Prozent bzw. 6,9 Prozent. Ein Teil dieses deutlichen Schubs zwischen 2018 und 2020 könnte dabei auf coronabedingte Anpassungen der Arbeitsorganisation und einen gestiegenen Bedarf an z. B. externen IT-Spezialisten/-innen zurückzuführen sein. Die Ergebnisse der aktuellen Befragung im September 2022 zeigen nun, dass der in den Vorjahren beobachtete und rapide Anstieg der (geplanten) Nutzungsraten weiterhin Bestand hat. Aktuell nutzen 6,4 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft und 4,9 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe Crowdworking-Plattformen, während jeweils etwa ein bis zwei Prozent einen künftigen Einsatz planen. „Im Vergleich zum Jahr 2020 sind die (geplanten) Nutzungsraten des Crowdworking damit zwar um etwa einen Prozentpunkt gesunken, fallen aber weiterhin etwa doppelt so hoch aus wie noch vor der Corona-Pandemie“, so Erdsiek.

„Aus Sicht der Unternehmen besteht das am weitesten verbreitete Hemmnis für die Nutzung von Crowdworking-Plattformen darin, dass sich die eigenen Arbeitsinhalte nicht für die Bearbeitung über eine Crowdworking-Plattform eignen“, sagt Erdsiek. In der Informationswirtschaft und dem Verarbeitenden Gewerbe trifft dies auf über 70 Prozent der Unternehmen zu, denen Crowdworking bekannt ist. Weitere Hemmnisse sehen die Unternehmen auch in Schwierigkeiten, die sich bei der Qualitätskontrolle der über eine Plattform bezogenen Leistungen ergeben können und in der Unsicherheit über juristische Rahmenbedingungen. Knapp 54 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft und 65 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe befürchten, dass die Vergabe von Aufträgen an die „Crowd“ zu einem Abfluss von unternehmensinternem Wissen führen könnte. Derweil gibt in beiden Branchen jeweils ein Drittel der Unternehmen an, dass Crowdworking eine Arbeitsform darstellt, die sie nicht unterstützen wollen.

https://www.zew.de/publikationen/3-quartal-2022 

Über ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim

Das ZEW in Mannheim forscht im Bereich der angewandten und politikorientierten Wirtschaftswissenschaften und stellt der nationalen und internationalen Forschung bedeutende Datensätze zur Verfügung. Das Institut unterstützt durch fundierte Beratung Politik, Unternehmen und Verwaltung auf nationaler und europäischer Ebene bei der Bewältigung wirtschaftspolitischer Herausforderungen. Zentrale Forschungsfrage des ZEW ist, wie Märkte und Institutionen gestaltet sein müssen, um eine nachhaltige und effiziente wirtschaftliche Entwicklung der wissensbasierten europäischen Volkswirtschaften zu ermöglichen. Das ZEW wurde 1991 gegründet. Es ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Derzeit arbeiten am ZEW Mannheim rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen rund zwei Drittel wissenschaftlich tätig sind.

Forschungsfelder des ZEW
Altersvorsorge und nachhaltige Finanzmärkte; Arbeitsmärkte und Sozialversicherungen; Digitale Ökonomie; Gesundheitsmärkte und Gesundheitspolitik; Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik; Marktdesign; Umwelt- und Klimaökonomik; Ungleichheit und Verteilungspolitik; Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim
L 7
68161 Mannheim
Telefon: +49 (621) 1235-01
Telefax: +49 (621) 1235-222
http://www.zew.de

Ansprechpartner:
Dr. Daniel Erdsiek
Wissenschaftlicher Mitarbeiter im ZEW-Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“
Telefon: +49 (621) 1235-356
E-Mail: daniel.erdsiek@zew.de
Yvonne Bräutigam
CvD
Telefon: +49 (621) 1235-322
E-Mail: yvonne.braeutigam@zew.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel