Mobile & Verkehr

85 Jahre Straßenverkehrsordnung: Das deutsche Verkehrsregelwerk jährt sich am 1. Januar 2023

Start der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO): Am 1. Januar 1938, vor genau 85 Jahren, trat die neue Verordnung in Kraft. Somit regelt sie nun seit mehr als acht Jahrzehnten den Verkehr auf den Straßen der Bundesrepublik. Der Qualitäts-Mietwagen-Veranstalter Sunny Cars gibt einen Überblick, was es mit den Paragrafen für Deutschlands Fahrwege auf sich hat.

Wichtiges Regeln zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden
Die deutsche Straßenverkehrsordnung ist das wichtigste Regelwerk des Landes für einen sicheren Ablauf für alle Teilnehmenden am Verkehr. Dazu gehören auch Personen auf dem Fahrrad und zu Fuß. Halten sich alle daran, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass jemand zu Schaden kommt. Der erste Paragraf der StVO verlangt von jeder und jedem ständige Vorsicht und Rücksichtnahme auf andere. Zu den Vorschriften zählen auch die Geschwindigkeitsregelungen. Unkontrolliertes, zu schnelles Fahren stellt Statistiken zufolge das höchste Unfallrisiko dar. In Zusammenhang damit ist auch streng auf die Vorgaben zum Abstand, Überholen und Abbiegen zu achten. Doch die StVO umfasst noch viel mehr. Die heutige deutsche Straßenverkehrsordnung besteht aus drei Teilen: Vorgaben zum Verhalten im Straßenverkehr, Klassifikation der Verkehrszeichen und dem Bußgeldkatalog bei Verstößen. Regelmäßige Anpassungen und Ergänzungen durch das Bundesverkehrsministerium sorgen für die Aktualität des Dokuments.

Historie der StVO
An eine gewisse Form von Verkehrsregeln halten Fahrerinnen und Fahrer sich schon seit es Kutschen gibt. In den dreißiger Jahren galt die Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung aufgrund des technischen Fortschritts und steigenden Verkehrsaufkommens als nicht mehr zeitgemäß. Der damalige Innenminister und der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen beschlossen daher am 13. November 1937 ein neues Vorschriftenpaket. Diese Straßenverkehrs-Ordnung trat zum Jahresbeginn 1938 in Kraft und gilt in weiten Teilen bis heute. In den Jahren darauf folgten zahlreiche Ergänzungen und Änderungen: Regelungen zu Beleuchtung, Ausrüstung, Fahrver- und -geboten, Beschilderung, Markierung, Parkflächen, Radwegen und Geschwindigkeit. Zuletzt wurde 2010 die Winterreifenpflicht bei entsprechender Witterung, 2014 die Anschnallpflicht für Taxifahrer verabschiedet. 2015 kamen die Bevorrechtigung von E-Autos und 2017 das Verhüllungsverbot am Steuer hinzu. Seit November 2021 gilt zudem der neue Bußgeldkatalog, der vor allem Verstöße beim Parken stärker ahndet. Neuestes Update: Die „Maskenpflicht“ im Verbandskasten. Ab dem 1. Februar 2023 gehören dort zusätzlich zwei medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken hinein.

Kern der StVO: Geschwindigkeitsregelungen
Das erste Tempolimit in Deutschland lag bis 1910 bei 15 Stundenkilometern innerorts. 1934 hoben die Nationalsozialisten sämtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Aufgrund zu vieler Unfälle führten sie einige Jahre später doch wieder ein Maximaltempo ein. Dieses lag bei 100 Kilometer pro Stunde außerorts und 60 innerorts. Nach Kriegsbeginn senkte das Regime die Limits weiter mit Blick auf Benzineinsparungen. 1953 erfolgte erneut eine kurze Phase ohne Beschränkungen. Die Folgen waren ähnlich, es gab viele Verkehrstote und 1957 schloss sich die Wiedereinführung von Höchstgeschwindigkeiten an. In der heutigen Fassung der StVO heißt es: Wer ein Fahrzeug führt, fährt nur so schnell, dass sie oder er das Gefährt ständig beherrscht. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Zudem spielen hier die Faktoren persönliche Fähigkeiten und Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung eine Rolle.

Laut Regelwerk liegen in Deutschland die Limits aktuell bei maximal 50 Kilometer pro Stunde innerhalb geschlossener Ortschaften und 100 außerorts. Das gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen. Beträgt die Sichtweite durch Regen, Schnee oder Nebel weniger als 50 Meter, gilt es, nicht schneller als 50 Stundenkilometer zu fahren. Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit zählt zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten auf deutschen Straßen. Schnellfahrenden winken je nach Höhe des Verstoßes Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Gut zu wissen: Fahren Reisende innerorts nur etwas zu schnell, droht bereits eine hohe Strafe. Denn hier besteht eher die Gefahr der Verletzung von Passanten. Auf Autobahnen gilt ein Richtwert von 130.

Über die Sunny Cars GmbH

Sunny Cars ist der Qualitäts-Mietwagen-Veranstalter. Rund 140 Mitarbeiter in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Belgien, den Niederlanden und in Frankreich arbeiten für das Unternehmen, das seinen Kunden für über 120 Länder weltweit ein einzigartiges Reiseerlebnis ermöglicht. Der Service-Champion bietet mit der Rundum-Sorglos-Garantie nicht nur das umfangreichste Inklusive-Paket auf dem Markt an, sondern erfüllt mit dem Online-Urlaubsbegleiter Sunny2go auch während der Reise Kundenwünsche. Mit einem aktuell kostenfreien Rücktrittsschutz sind die Mietwagen-Buchungen bei Sunny Cars bis kurz vor Anmietung stornierbar, die Zahlungen werden schnell und in voller Höhe erstattet.

Sämtliche Mietwagen-Angebote von Sunny Cars sind inklusive Sunny2go über jedes stationäre oder Online-Reisebüro, über die Webseite https://www.sunnycars.de sowie telefonisch unter 089 – 82 99 33 900 zu buchen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sunny Cars GmbH
Paul-Gerhardt-Allee 42
81245 München
Telefon: +49 (89) 829933-900
Telefax: +49 (89) 829933-66
http://www.sunnycars.de

Ansprechpartner:
Katrin Engelniederhammer
Wilde & Partner Public Relations
Telefon: +49 (89) 17919043
E-Mail: katrin.engelniederhammer@wilde.de
Marion Krimmer
Wilde & Partner Public Relations
Telefon: +49 (89) 179190-0
E-Mail: Marion.Krimmer@wilde.de
Thorsten Lehmann
Geschäftsführer
Telefon: +49 (89) 829933-80
E-Mail: t.lehmann@sunnycars.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel