Bauen & Wohnen

Bauhauptgewerbe: Tarifparteien einigen sich auf Inflationsausgleichsprämie

Die Tarifvertragsparteien der Baubranche (Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und IG Bauen-Agrar-Umwelt) haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie geeinigt. Die zuständigen Gremien stimmten dem Abschluss am 24. und am 30. Januar 2023 zu.

Der neue Tarifvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren sieht neben bereits Ende 2021 beschlossenen Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie Einmalzahlungen für 2021, 2022 und 2023 nunmehr für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine zusätzliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 1.000 Euro vor, von denen je 500 Euro in diesem und dem kommenden Jahr gezahlt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilige Leistungen, Auszubildende insgesamt 300 Euro, ebenfalls in Teilbeträgen für beide Jahre.

Beide Vertragsseiten sind sehr froh, eine schnelle Einigung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Bau gefunden zu haben. Ziel war es, in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich viele private Haushalte befinden, die attraktiven tariflichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigten und Auszubildenden im Bauhauptgewerbe aufrecht zu erhalten. Der Abschluss zeigt, dass die Bauunternehmen trotz der aktuell großen Herausforderungen für die Bauwirtschaft weiterhin eine gute Beschäftigungsperspektive bieten.

Mit dem Tarifabschluss haben die Tarifvertragsparteien am Bau erneut unter Beweis gestellt, dass sie zum Wohle der Bauleute und deren Unternehmen akute Herausforderungen sozialpartnerschaftlich lösen. Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist dies ein klares Signal für eine stabile Zukunft am Bau.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Kurfürstenstraße 129
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 21286-0
Telefax: +49 (30) 21286-240
http://www.bauindustrie.de

Ansprechpartner:
Presseteam
E-Mail: presseteam@bauindustrie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel