Energie- / Umwelttechnik

Artenschutzrecht darf nicht ausgehebelt werden

Der NABU Berlin hat am Mittwoch Klage gegen eine Ausnahmegenehmigung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz erhoben, nach der das Grünflächenamt Spandau zwecks Erweiterung des Landschaftsfriedhofs Gatow streng geschützte Zauneidechsen töten darf. „Das ist ein bisher nie dagewesener Vorgang“, sagt Rainer Altenkamp, 1. Vorsitzender des NABU Berlin, „diese Genehmigung ist grob rechtswidrig!“ Die Klage des NABU Berlin hat aufschiebende Wirkung, die Arbeiten in Gatow wurden mittlerweile eingestellt.

„Wir wollen die Errichtung der neuen Grabstätten in Gatow nicht verhindern. Es muss aber geltendes Recht eingehalten werden!“, sagt Altenkamp. „Die rechtlich zwingende Umsiedlung der Eidechsen wurde nicht durchgeführt, obwohl dafür im Jahr 2022 genug Zeit gewesen wäre. Die Verantwortung dafür weist der Bezirk der Senatsverwaltung zu.“

Erdarbeiten gefährden im Boden überwinternde Eidechsen

Auf dem Landschaftsfriedhof Gatow sollen rund 500 muslimische Grabstellen entstehen, für die in Berlin ein steigender Bedarf besteht. Trotzdem gibt es keinen Grund, jetzt sofort mit den Arbeiten zu beginnen, bei denen die im Boden überwinternden Zauneidechsen getötet würden. „Der Zeitdruck, mit dem die Senatsverwaltung ihre Ausnahmegenehmigung auch begründet, existiert schlicht und einfach nicht,” sagt Altenkamp, „denn Anfang März wird auf dem Emmaus-Friedhof in Neukölln ein neues Gräberfeld für 500 muslimische Grabstätten eröffnet.“

Jährlich werden in Berlin mehrere Hundert Muslime bestattet, die weitaus meisten davon in Gatow. Das geht aus einer schriftlichen Anfrage der CDU an das Abgeordnetenhaus Berlin im Februar 2023 hervor. Die neue Grabfläche auf dem Emmaus-Friedhof reicht demnach auf jeden Fall so lange aus, bis die Winterruhe der Zauneidechsen vorüber ist und man die streng geschützten Tiere im Frühjahr absammeln und umsiedeln kann.

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