Energie- / Umwelttechnik

Ergebnisse der Ausschreibungen für Wind an Land und Solar auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum 1. Februar 2023 veröffentlicht. Beide Gebotsrunden waren unterzeichnet, wobei die Unterzeichnung bei Solaranlagen äußerst gering ausfiel.

„Die Anhebung der Höchstwerte war wichtig. Es muss aber weiter an der Ausweitung der Eignungs- und Vorrangflächen und der Beschleunigung der Genehmigungen gearbeitet werden, um den dringend notwendigen Zubau zu erreichen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. 

Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land 

Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. Februar war unterzeichnet. Die Gesamtausschreibungsmenge für Windenergieanlagen an Land liegt im Jahr 2023 nach dem EEG mit 12.840 MW um mehr als das doppelte höher als im Jahr 2022 mit 5.332 MW. 2023 sieht das Gesetz vier Ausschreibungen von je 3.210 MW vor, 2022 waren es vier Ausschreibungen von je 1.333 MW.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von knapp 3.210 MW wurden 126 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt rund 1.502 MW (Vorrunde 203 MW, gesamtes Jahr 2022 3.279 MW) eingereicht. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde sieben Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausschließen und konnte 119 eingereichten Geboten einen Zuschlag erteilen. 

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der knappen Bandbreite zwischen 7,24 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Mit 7,34 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz leicht unter dem neu festgelegten Höchstwert. 

Ähnlichkeiten zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestehen erneut im Hinblick auf die regionale Verteilung der Zuschlagsmengen. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (40 Zuschläge, 387 MW Zuschlagsmenge) und Niedersachsen (16 Zuschläge, 354 MW Zuschlagsmenge). 

Die Bundesnetzagentur hatte im Vorfeld auf eine Reduzierung des Ausschreibungsvolumens verzichtet. Im vergangenen Kalenderjahr haben viele registrierte Projekte auf die Teilnahme an der Ausschreibung verzichtet. Hintergrund sind lieferkettenbedingte Verzögerungen bei der Projektrealisierung und der starke Anstieg der Stromgestehungskosten. Durch den Verzicht auf die Anwendung der durch das EEG ermöglichten „endogenen Mengensteuerung“ sollte im Ausschreibungsvolumen Raum für diese Mengen erhalten bleiben.

Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Die Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solarausschreibung des zweiten Segments) zum Gebotstermin 1. Februar 2023 war ganz leicht unterzeichnet. Das Ausschreibungsvolumen belief sich in dieser Runde auf 217 MW. Es wurden 94 Gebote mit einem Volumen von 213 MW eingereicht.

87 Gebote mit einem Volumen von 195 MW konnten bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 9,00 ct/kWh und dem Höchstwert in dieser Runde von 11,25 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 10,87 ct/kWh.

Regional verteilen sich die Zuschläge auch in dieser Runde ausgewogen. Projekten in 13 Bundesländern konnten Zuschläge erteilt werden. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (16 Zuschläge/ 36 MW Zuschlagsmenge), gefolgt von Brandenburg (11 Zuschläge/ 20 MW Zuschlagsmenge), Baden-Württemberg (9 Zuschläge/ 19 MW Zuschlagsmenge), Bayern (8 Zuschläge/ 19 MW) und Niedersachen (8 Zuschläge / 15 MW Zuschlagsmenge). 

Es mussten sieben Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Weitere Verfahrensschritte

Weitere Informationen zu den Gebotsterminen finden sich auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter

www.bundesnetzagentur.de/solaraufdach23-1
www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen23-1

Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden im Nachgang erfolgen.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. Mai 2023, die für Solaranlagen des zweiten Segments am 1. Juni 2023 statt.

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