Gesundheit & Medizin

Warnstreik auch am Universitätsklinikum: Patientenversorgung sichergestellt

Die Gewerkschaft ver.di hat für Freitag, 24. März, erneut zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen, der auch das Universitätsklinikum Mannheim betreffen wird. Um die Patientenversorgung sicher zu stellen, hat die Geschäftsführung des Universitätsklinikums mit ver.di eine Notdienstvereinbarung abgeschlossen.

Die Vereinbarung für den Notdienst beruht auf dem einvernehmlichen Grundsatz, dass streikbedingte Einschränkungen keinesfalls zu einer Gefährdung von Patienten führen dürfen. Trotz des Warnstreiks sieht die Vereinbarung eine personelle Besetzung wie an Wochenenden bzw. im Nachtdienst vor. Medizinisch unaufschiebbare Behandlungen sowie dringend notwendige Operationen können somit auch während des Streiks zuverlässig durchgeführt werden. Auch begonnene Behandlungen können fortgesetzt werden. Ebenfalls jederzeit sichergestellt ist die Versorgung von Notfällen in der Zentralen Notaufnahme sowie in der Kinder-Notfallambulanz.

Auch wenn die Notdienstvereinbarung die zuverlässige medizinische Versorgung bereits aufgenommener Patienten in der Klinik ermöglicht, sollten Patienten und Angehörige berücksichtigen, dass es am Streiktag zu Beeinträchtigungen im Krankenhausbetrieb kommen wird. Im Fall von Untersuchungs- oder Behandlungsterminen, die wegen des Streiks nicht stattfinden können, informieren die einzelnen Fachkliniken ihre Patienten. Ausfallende Termine werden kurzfristig nachgeholt. Für eventuelle Unannehmlichkeiten wegen des von ver.di initiierten Warnstreiks bittet die Geschäftsführung des Universitätsklinikums Mannheim alle Patienten und Angehörigen um Entschuldigung.

Zum Warnstreik aufgerufen sind Beschäftigte des Universitätsklinikums, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/TVAöD) fallen. In erster Linie sind das Pflegekräfte, Beschäftigte des Medizinisch-Technischen Diensts sowie Mitarbeiter in Verwaltung und Technik. Ärzte und andere Mitarbeiter, die nicht nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst beschäftigt sind, sind nicht zum Warnstreik am 24. März aufgerufen.

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