Bildung & Karriere

Ohne Prüfung auch kein Meistertitel

In Meisterbetrieben gehören sie einfach zum Bild: schicke Meisterbriefe, die dekorativ eine Wand zieren. Immer schön gerahmt und an exponierter Stelle mit Stolz präsentiert. Dazu hat jeder Handwerker, der sich den Titel erarbeitet hat, auch allen Grund. Geschenkt gibt es den Brief nämlich nicht. Man muss schon etwas dafür tun. Selbst langjährige Berufserfahrung als Geselle reicht nicht aus, um das begehrte Dokument als Beleg für handwerkliches Können, Wissen und Führungskompetenz von der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald zu erhalten. Alexander Dirks, Leiter des Geschäftsbereichs Meisterprüfung bei der Kammer, hat daher schon so manches Mal in enttäuschte Gesichter blicken müssen.

„Es kommt immer wieder vor, dass Handwerkerinnen und Handwerker hier anrufen und einen Meisterbrief aufgrund von Praxiserfahrung beantragen möchten“, sagt er. „Doch das ist nicht möglich. Wir müssen den Anrufern dann erklären, dass ein Meistertitel immer eine absolvierte Prüfung voraussetzt.“ Genau genommen ist es nicht nur eine, denn die Meisterprüfung besteht aus vier Prüfungsteilen. Sie alle werden durch die Meisterprüfungsausschüsse der Handwerkskammern abgenommen. Neben einer fachspezifischen Praxis- und einer Theorieprüfung absolvieren die Prüflinge zwei allgemeine Teile, die in jedem Handwerk die gleichen Inhalte abdecken. Dazu gehört einerseits die Prüfung in betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnissen und andererseits eine berufs- und arbeitspädagogische Prüfung.

Die Meisterprüfung ist damit also nicht nur eine reine Fachprüfung, sondern erfordert auch den Nachweis unternehmerischer Fähigkeiten. „Wer den Meistertitel erlangt, besitzt nicht nur umfangreiche fachliche Kenntnisse, sondern weiß auch, wie er einen Betrieb leitet“, sagt Alexander Dirks. „Ein Meister ist also nicht nur ein Experte in seinem Beruf, sondern zugleich ein Unternehmer, der Verantwortung für seine Mitarbeiter und sein Unternehmen trägt.“

Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung im jeweiligen Beruf notwendig. Wer zusätzlich Berufserfahrung mitbringt, kann jedoch in der Prüfungssituation auf die eigenen Kompetenzen und praktischen Erfahrungen aus dem beruflichen Alltag zurückgreifen. „Das ist ein Vorteil für viele Prüflinge, die zwischen der Gesellenprüfung und den Prüfungen auf Meisterniveau einige Berufsjahre einlegen“, weiß der Experte der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. In Deutschland gibt es übrigens 53 zulassungspflichtige Handwerksberufe, die zur Erlangung eines Meistertitels verpflichten, sofern man sich im entsprechenden Handwerk selbständig machen möchte. „Fakt ist, dass der Meistertitel Fachkräften ermöglicht, ihre Karriere zu fördern und höhere Positionen zu erreichen“, so Alexander Dirks.

Fragen rund ums Thema Meisterprüfung beantwortet bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Alexander Dirks, Telefon 0621 18003-140, E-Mail: alexander.dirks@hwk-mannheim.de. Weitere Informationen auch auf der Website der Kammer unter der Rubrik „Weiterbildung“ auf www.hwk-mannheim.de.

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