Verbraucher & Recht

Verluste bei Bwin – Spieler erhält Geld zurück

CLLB Rechtsanwälte hat für einen Glücksspieler Geld zurückgeholt, das er bei Online-Casinospielen von Bwin verloren hat. Das Landgericht Ansbach entschied mit Urteil vom 11. Mai 2023, dass der Spieler Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlustes habe, weil Bwin Deutschland nicht über die erforderliche Lizenz für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet verfügte.

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen August 2017 und Dezember 2020 über die deutschsprachige Domain www.bwin.com an Online-Casinospielen teilgenommen und verloren. Über eine in Deutschland gültige Konzession für das Anbieten von Online-Glücksspielen hat Bwin in diesem Zeitraum nicht verfügt, das Angebot von Online-Casinospielen wurde inzwischen eingestellt.

„Online-Glücksspiele dürfen in Deutschland ohne eine gültige Lizenz nicht veranstaltet werden. Werden sie auch ohne eine solche Erlaubnis angeboten, sind die Online-Glücksspiele illegal. Das hat zur Folge, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind und die Spieler ihr Geld zurückverlangen können. Wir haben daher für unseren Mandanten auf die Rückzahlung seines Verlusts geklagt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

Die Klage hatte Erfolg. Bwin müsse den Verlust erstatten, entschied das LG Ansbach. Zur Begründung führte es aus, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten war. Da die Beklagte gegen dieses Verbot mit ihrem Angebot verstoßen habe, seien die abgeschlossenen Spielverträge mit dem Kläger nichtig. Somit habe die Beklagte die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse den Verlust erstatten.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe nicht entgegen, dass er mit seiner Teilnahme an den Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen haben könnte, so das Gericht weiter. Denn das Verbot diene dazu, die Spieler zu schützen. Könnten die Anbieter der illegalen Online-Glücksspiele die Spieleinsätze behalten, würde der Sinn der Verbotsgesetzes unterlaufen und die Initiatoren der Glücksspiele würden geradezu zum Weitermachen eingeladen, führte das LG Ansbach aus.

Weiter sei auch nicht ersichtlich, dass dem Kläger das Verbot für Online-Glücksspiele bekannt war oder er sich diesem leichtfertig verschlossen habe. Zumal die Beklagte ihm mit E-Mail vom 18. Mai 2021 erklärt habe, dass ihr Glücksspiel-Angebot im Deutschland auf legaler Basis angeboten werde, so das Gericht.

„Erst zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz sowohl für das Angebot von Casinospielen als auch von Sportwetten weiterhin zwingend in Deutschland erforderlich. Es bestehen also nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
István Cocron
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (30) 28878960
Fax: +49 (30) 288789620
E-Mail: kanzlei@cllb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel