Firmenintern

NASCO AG: Beteiligung an viertem Heliumfeld in den USA vereinbart

  • Beteiligung sieht 75% der Konzessionsanteile vor
  • Erste Bohrung für Q1-2024 geplant

Die NASCO Energie & Rohstoff AG (NASCO), ein Rohstoff-Spezialist mit Sitz in Hamburg, wird sich über eine Tochtergesellschaft in den USA an einem weiteren Heliumfeld, gelegen in Süd Colorado, beteiligen.

Die sogenannte Farm-In-Vereinbarung sieht zunächst zwei Bohrungen vor. Optional können bis zu 16 weitere Bohrungen abgeteuft werden. Die Konzessionsfläche beträgt ca. 65km2. In Absprache mit den Joint-Venture Partnern kann diese Fläche erheblich auf bis zu ca. 400 km2 erweitert werden. Die aktuelle Planung sieht vor, dass mit dem Abteufen der ersten beiden Bohrungen im ersten Quartal 2024 begonnen wird.

„Wir freuen uns sehr darüber, die NASCO AG an diesem aussichtsreichen Heliumfeld beteiligen zu können. Das Feld passt gut zu unserer Strategie, sich auf Heliumvorkommen zu konzentrieren. In diesem Fall handelt es sich um nachgewiesene heliumhaltige Sandformationen. Wir gehen davon aus, dass das Helium in diesem Feld eine ähnlich hohe Konzentration aufweist wie die in unseren bestehenden Feldern DBK in Arizona und Hogback in Neu Mexiko. Mit der kontinuierlichen Produktion bei DBK, die nun in ihr zehntes Jahr geht, und dem Hogback-Feld, bei dem die Produktionsaufnahme für Ende 2023 erwartet wird, festigt die NASCO AG ihre Position als einer der führenden Heliumproduzenten in den Vereinigten Staaten von Amerika“, so der CEO der NASCO Energie & Rohstoff AG, Jan Warstat.

NASCO – bestens positioniert im größten Rohstoffmarkt der Welt

Die NASCO Energie & Rohstoff AG investiert seit 2014 zielgerichtet in den Ausbau ihrer Helium-Aktivitäten, die sich bisher auf die Standorte Dineh-Bi-Keyah (DBK) im Nord-Osten von Arizona und Boundary Butte, Utah, der sogenannten „Four-Corner-Region“ der USA konzentrieren. Besonderheit: Die Lagerstätte hat einen überdurchschnittlich hohen – und weltweit sehr seltenen – Heliumanteil im Rohgas von mehr als fünf Volumenprozent. Zum Vergleich: 0,5 Volumenprozent gelten als Untergrenze für eine wirtschaftlich lohnende Förderung.

An den DBK und Boundary Butte Gas- und Heliumfeldern in Arizona und Utah ist NASCO Mehrheitsanteilseigner. Die Firma hält 75-100% der Konzessionen und kontrolliert 100% der Operatorfirma, Capitol Operating Group, LLC.

Helium – weltweit steigende Nachfrage

Das Edelgas Helium ist weltweit immer begehrter, aber auf der Erde nur begrenzt verfügbar. Folge: Die Helium-Preise steigen kontinuierlich. Die USA sind der größte Markt für Helium, gefolgt von Asien und Europa. Wirtschaft und Wissenschaft weltweit benötigen Helium für vielfältige Einsatzmöglichkeiten: – vornehmlich als Kältemittel für Tiefsttemperaturen (z.B. zur Kühlung von supraleitenden Magneten in der Magnetresonanztomographie), als Schweiß- und Schneidemittel, als Lecksuchgas, als Treibgas für KFZ-Airbags, als Traggas für Luftschiffe und Ballone oder als Atemgaszusatz für Taucher. Zudem spielt es eine entscheidende Rolle bei der Erforschung neuer Technologien.

Über die NASCO Energie & Rohstoff AG

Die NASCO Energie & Rohstoff AG (NASCO) mit Sitz Hamburg und operativer Tätigkeit in den USA ist einer der wenigen deutschen Produzenten auf dem Weltmarkt für Helium. Das Unternehmen akquiriert, entwickelt und betreibt Helium-Lagerstätten in den USA, dem größten Rohstoffmarkt der Welt. Dort besitzt NASCO an fünf Standorten in vier US-Bundesstaaten plus Offshore im Golf von Mexico eigene Förderkonzessionen für Helium sowie für Rohöl und Erdgas. Helium-Kunden sind US-Raffinerien sowie Industriegaskonzerne, die das Edelgas raffinieren und an Endkunden weiterverkaufen. Mit Praxair (Linde plc.), dem führenden Industriegaskonzern Amerikas, besteht ein langfristiger Abnahmevertrag.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

NASCO Energie & Rohstoff AG
Mittelweg 110c
20149 Hamburg
Telefon: +49 (40) 2261-63030
Telefax: +49 (40) 2261-63040
http://nasco.ag/

Ansprechpartner:
Investor Relations
Telefon: +49 (40) 2261-63041
E-Mail: ir@nasco.ag
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel