Verbraucher & Recht

Aufklärung über undichtes Rohr erforderlich

Weiß der Verkäufer eines Hauses von einem Riss im Kanalrohr und damit verbundenen höheren (Ab-)Wasserkosten, muss er dies dem Käufer zwingend mitteilen. Sonst mache er sich schadensersatzpflichtig. Dies entschied laut ARAG Experten das Landgericht Köln (Az.: 7 O 26/21).
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