Software

Digitalisierung von Gerichtssälen: Baden-Württemberg und Sachsen erteilen Arktis IT Solutions den Zuschlag

Arktis IT Solutions hat gleich von zwei weiteren Bundesländern den Zuschlag für die Digitalisierung von Gerichtssälen erhalten. Das Systemhaus wurde von Baden-Württemberg mit der Digitalisierung von bis zu 500 Sitzungssälen beauftragt, Sachsen lässt von den Berliner IT-Spezialisten bis zu 200 Gerichtssäle mit moderner mobiler Videokonferenztechnik ausstatten. Arktis sorgt damit nun in rund jedem siebten Gerichtssaal in Deutschland dafür, dass Richterinnen und Richter künftig problemlos hybride oder sogar vollständig digitale Verhandlungen führen können.

„Es freut uns sehr, dass wir mit unserer speziell für die Digitalisierung des Gerichtswesens entwickelten und patentierten Lösung die Verantwortlichen in beiden Bundesländern überzeugen konnten“, sagt Jan Christian Hesterberg, der als Prokurist bei Arktis sowohl den Vertrieb als auch den Bereich „eJustice“ verantwortet. „Neben der exakten Übertragung bestehender juristischer Arbeitsweisen in die digitale Welt achten wir bei unserer Videoverhandlungsapplikation vor allem auf eine intuitive Bedienung sowie eine robuste Technik, auf die sich Richterinnen und Richter jederzeit verlassen können.“

Bis zum 1. Januar 2026 muss digitales Arbeiten in allen deutschen Gerichtssälen möglich sein. Diese Transformation erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Behörden, Entscheidungsträgern in der Justiz und Dienstleistern. Mit nun mehr als 1.000 zu betreuenden Gerichtssälen gehört Arktis IT Solutions bei der Digitalisierung des Gerichtswesens zu den führenden unabhängigen Systemhäusern in Deutschland.

„Wir sind nicht nur IT-Spezialisten, sondern kennen auch die speziellen Anforderungen und Besonderheiten der Justiz. Dies betrifft die organisatorischen sowie baulichen Herausforderungen“, so Hesterberg. In Sachsen wird Arktis IT Solutions eng mit dem zentralen Dienstleister der sächsischen Justiz, der Leitstelle für Informationstechnologie (LIT), zusammenarbeiten und beispielsweise gemeinsam die Rollouts der neuen Videokonferenztechnik steuern und mit den Gerichten abstimmen. In Baden-Württemberg ist das IuK-Fachzentrum Justiz der Arktis-Partner für die Digitalisierung der Gerichtssäle.

EDV-Gerichtstag 2023: Arktis präsentiert KI-basierte Audiotranskription

Beim anstehenden Deutschen EDV-Gerichtstag in Saarbrücken (13. – 15. September) präsentiert Arktis IT Solutions mit einer KI-basierten Lösung zur Audiotranskription zudem einen Ausblick auf das, was in Sachen Digitalisierung der Justiz in den kommenden Jahren noch zu erwarten ist. „Unsere erfolgreiche Zusammenarbeit mit führenden Unternehmen im Bereich der Künstlichen Intelligenz hat es uns ermöglicht, die automatisierte sowie datensichere Transkription von Verhandlungsinhalten so weit voranzubringen, dass wir nun einen aktuellen Entwicklungsstand vorstellen können“, lädt Jan Christian Hesterberg die Teilnehmenden des diesjährigen EDV-Gerichtstages an den Arktis-Stand (Standnummer 29) ein.

Über die ARKTIS IT solutions GmbH

Die ARKTIS IT solutions GmbH ist ein führender mittelständischer Anbieter von innovativen und zuverlässigen Systemlösungen in den Bereichen Netzwerk- und Datentechnik, Kommunikation, technische Gebäudeausrüstung, Health Care und Digitalisierungslösungen. Seit der Gründung im Jahr 1988 ist das Unternehmen kontinuierlich gewachsen und beschäftigt derzeit rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Hauptsitz in Berlin und weiteren Standorten in Deutschland. Als zuverlässiger Partner von Behörden, Kommunen und Städten erhält die ARKTIS IT solutions GmbH rund 80 Prozent ihrer Aufträge von der öffentlichen Hand.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARKTIS IT solutions GmbH
Brunsbütteler Damm 156-172
13581 Berlin
Telefon: +49 (30) 499782-0
Telefax: +49 (30) 499782-782
http://www.arktis-gmbh.de/

Ansprechpartner:
Otmar Trenk
Telefon: +49 (1522) 8676-508
E-Mail: trenk@arktis-gmbh.de
Tobias Rose
Telefon: +49 (30) 499782-295
E-Mail: rose@arktis-gmbh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel