Fahrzeugbau / Automotive

man jetzt an die Förderung für „Solarstrom für Elektroautos“ kommt

Mit der neuen Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektroautos“ des Bundesverkehrsministeriums unterstützt der Staat künftig finanziell Eigenheimbesitzende, die sich neben einer Wallbox auch eine Photovoltaik-Anlage und einen Stromspeicher installieren wollen. Ab dem 26. September können entsprechende Anträge bei der KfW gestellt werden. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, informiert, was förderfähig ist und wie man an die Förderung kommen kann.

Was wird gefördert?

Gefördert wird nur eine komplette Anlage, die Solarstrom erzeugen, speichern und ein Elektroauto laden kann. Es sind also alle Komponenten von der Photovoltaik-Anlage (Solarzellen, Wechselrichter) über den stationären Stromspeicher (Akku) bis zur Lademöglichkeit (Wallbox) sowie die Installation im Gesamtpaket förderfähig.

Wer ist berechtigt?

Antragsberechtigt sind nur private Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden (keine Wohnungseigentümer), die diese selbst und in Deutschland als Erstwohnsitz bewohnen. Zudem muss ein Elektroauto vorhanden oder bestellt sein, wobei Kauf oder Leasing möglich ist.

Weitere Förderbedingungen auf einen Blick:

  • Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher werden gleichzeitig umgesetzt, und es ist bisher noch keine verbindliche Bestellung der Komponenten erfolgt.
  • Die Komponenten werden fabrikneu bestellt.
  • Der erzeugte Strom wird überwiegend für das Elektroauto und den Eigenverbrauch genutzt.
  • Wurde eine der Komponenten, beispielsweise die Wallbox, bereits gefördert, ist keine weitere Förderung möglich.
  • Eine bereits erhaltene Förderung für das Elektroauto beeinflusst die Förderfähigkeit nicht.

Wie hoch sind die Förderbeträge?

Die Förderbeträge sind abhängig von der Leistung der Photovoltaikanlage und des Speichers. Hinzu kommt eine Pauschale für die Ladestation. Insgesamt liegt die Förderung bei maximal 10.200 Euro. Auf der Webseite der KfW kann schon vorab geprüft werden, ob eine Förderung in Frage kommt.

Warum diese Kombination?

Die Förderung der ganzen Anlage soll dazu führen, dass Strom zum Fahren und Wohnen selbst erzeugt wird. Wenn das Elektroauto bereits voll oder nicht vor Ort ist, kann der Stromspeicher Strom aufnehmen und in den Haushalt abgeben. Mit einer optionalen bidirektionalen Wallbox kann auch die Batterie des Autos zusätzlich als Stromspeicher dienen, also auch Strom für die Hausversorgung oder den stationären Speicher abgeben. Diese kosten allerdings deutlich mehr, werden aber auch höher gefördert als eine herkömmliche Wallbox. Eine direkte Stabilisierung des allgemeinen Stromnetzes durch die Einspeisung (und Vergütung) selbst erzeugten Stroms ist nicht erwünscht . Der Strom muss vorwiegend zum Laden des Autos und des Speichers genutzt werden, ein Überschuss muss dann vorranging zum Wohnen genutzt werden und kann, wenn noch immer Überschuss vorhanden sein sollte, nachrangig ins Stromnetz der allgemeinen Versorgung eingespeist werden. Trotzdem wird durch die dezentrale private Stromerzeugung das Stromnetz stabilisiert.

So funktionieren die Anlagen: Ein Rechenbeispiel

Für unser Rechenbeispiel liefert die Solaranlage durchschnittlich 5,5 kW: Es können also in einer Stunde 5,5 kWh in den Stromspeicher oder das Auto fließen. Da das Auto gerade nicht vor Ort ist, wird der Speicher genutzt, der über eine Kapazität von 11 kWh verfügt. Somit ist er schon nach in zwei Stunden vollgeladen. Kommt das Auto abends zurück, kann es den nötigen Strom aus dem Speicher beziehen. Da Auto und Wallbox eine AC-Ladeleistung von 11 kW haben, ist der heimische Speicher bereits nach einer Stunde leer. Im E-Auto sind nun 11 kWh mehr Energie gespeichert, womit es im Stadtverkehr etwa 100 Kilometer weit kommt. Wird im Haus gerade Strom verbraucht, werden Speicher und Elektroauto entsprechend langsamer geladen.

Größerer Empfängerkreis wünschenswert

Der ACE begrüßt die Neuauflage der Wallbox-Förderung. Je nach Größe der Anlage und den Installationskosten liegt die Förderung bei bis zu 40 Prozent. Der ACE hatte allerdings gefordert, dass auch Fahrzeuge, die Strom abgeben können, als Speicher akzeptiert werden und dass die Förderung nicht abhängig von Wohneigentum sein darf. Das hätte den Empfängerkreis deutlich vergrößert und dem Vorwurf entgegengewirkt, die Förderung sowie die Elektromobilität sei nur für Besserverdienende konzipiert.

Weitere Informationen

>> Detaillierte Infos von der KfW

>> Alles zum Umweltbonus für E-Autos

Über den ACE Auto Club Europa e.V.

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