Finanzen / Bilanzen

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund in Sorge: Ländliche Räume dürfen nicht ausbluten!

In seiner heutigen Sitzung des Präsidiums des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) in Hildesheim zeigten sich die Vertreter:innen von Städten, Gemeinden und Samtgemeinden alarmiert zu den aktuellen Entwicklungen für die ländlichen Räume. Insbesondere die Beratungen um den Bundeshaushalt und die Diskussionen um die Krankenhausreform geben Anlass zur Sorge.

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2024 sieht umfassende Mittelkürzungen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes vor. NSGB-Präsident Dr. Marco Trips bezeichnet diese Kürzungen als kurzsichtig: „Die im Haushaltsentwurf 2024 der Bundesregierung vorgesehenen radikalen Kürzungen bei der Förderung ländlicher Räume sind ein fatales Signal an die betroffenen Städte und Gemeinden und Menschen vor Ort. Sie gefährden die Attraktivität der ländlichen Räume ganz massiv. In Zeiten zunehmender Spaltung der Gesellschaft und Herausforderungen durch den Klimawandel braucht es kein weniger an Förderung, sondern vielmehr eine Stärkung und Vertrauen in die Kommunen und Bevölkerung vor Ort.“ Schließlich sei die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland im Grundgesetz verankert.

Neben den Mittelkürzungen stand gleichermaßen die aktuell dramatische wirtschaftliche Situation der niedersächsischen Kliniken sowie die geplante Krankenhausreform auf Bundesebene im Fokus der Bürgermeister:innen.

NSGB-Präsident Dr. Trips mahnt auch hier zur Vorsicht: „Unsere Erwartung an die Reform ist ganz klar: Der Bund und insbesondere auch das Land Niedersachsen sind in der Pflicht, die flächendeckende stationäre medizinische Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Wir fordern das Land dazu auf, sich im Gesetzgebungsverfahren für die niedersächsischen Kliniken auch und gerade im ländlichen Raum stark zu machen. Gerade die Flächenländer wie Niedersachsen dürfen ihre Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten nicht aus der Hand geben und Berlin das Zepter überlassen. Mit Blick auf die schwierige finanzielle Situation der Krankenhäuser sehen wir sehr kurzfristigen Handlungsbedarf in Bezug auf die wirtschaftliche Absicherung der Krankenhäuser. Den Kliniken machen aktuell insbesondere die Auswirkungen der Inflation und die Refinanzierung der Tarifsteigerungen schwer zu schaffen. Hier muss der Bund unbedingt unterstützend tätig werden. Andernfalls besteht die Sorge, dass die Kliniken in ihrer Existenz gefährdet sind.“

Über Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund NSGB

Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträger:innen repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund NSGB
Arnswaldtstr. 28
30159 Hannover
Telefon: +49 (511) 30285-0
Telefax: +49 (511) 30285-830
http://www.nsgb.de

Ansprechpartner:
Dr. Stephan Meyn
Pressesprecher
Telefon: +49 (511) 30285-44
E-Mail: meyn@nsgb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel