Medien

Vote Against The Machine GERMANY

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGA) will in New York verbindliche Verbotsregelungen für autonome Waffen auf den Weg bringen – Deutschland unterstützt zwar, bevorzugt aber weiter unverbindlichen Meinungsaustausch über autonome Waffen im Rahmen der VN-Waffenkonvention (CCW) in Genf 

Im Oktober 2023 bietet die entscheidende Resolutionsabstimmung über autonome Waffen, sog. Killerroboter, auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGA) in New York eine historische Gelegenheit für Staaten, die Weichen für ein neues, verbindliches internationales Recht zu stellen.

Künstliche Intelligenz (KI) und automatisierte Technologien entwickeln sich rasant. Es wird berichtet, dass Waffen mit autonomen Funktionen bereits in Konflikten eingesetzt werden. Autonome Waffen werfen tiefgreifende rechtliche, ethische, humanitäre und sicherheitspolitische Probleme auf. Die Entmenschlichung und Tötung von Menschen durch KI-Technologien in militärischen Kontexten ist inakzeptabel und wird schreckliche Folgen für die Polizeiarbeit, die Grenzkontrolle und die Gesellschaft im Allgemeinen haben. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen (UNSG) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) haben ein neues internationales Recht gefordert, wobei der UNSG die Staaten aufforderte, "bis 2026 ein rechtsverbindliches Instrument zu schaffen". 

Bisher haben sich 100 Staaten für ein Rechtsinstrument über autonome Waffen ausgesprochen. Die Diskussionen über die Verabschiedung eines solchen Instruments wurden bisher von einer Minderheit militarisierter Staaten blockiert, die stark in die Entwicklung autonomer Waffen investieren. Deshalb zeigt diese Resolution einen Weg nach vorne auf.

Nach zehn Jahren internationaler, ergebnisloser Diskussionen im Rahmen der VN-Waffenkonvention zu diesem Thema ist eine solche Resolution der UN-Generalversammlung im Oktober zudem ein überfälliger und wichtiger Test dafür, welche Staaten wirklich Fortschritte machen wollen, und sie ist ein entscheidender Schritt in Richtung eines internationalen Vertrages. Die Resolution wurde von Österreich eingebracht und von einer Reihe von Staaten unterstützt, darunter Belgien, Costa Rica, Irland, Mexiko, Neuseeland, die Philippinen, Sierra Leone, Sri Lanka und die Schweiz. 

Deutschland, das ebenfalls die Resolution unterstützt, bevorzugt aber dennoch den unverbindlichen Meinungsaustausch über autonome Waffen im Rahmen der VN-Waffenkonvention in Genf fortzusetzen. Dort wird seit 10 Jahren ohne konkrete Ergebnisse über das Thema Killerroboter diskutiert, wobei das dort vorherrschende Konsensprinzip jegliche verbindliche Verbotsregelung verhindert, allein weil „KI-Staaten“ wie Russland oder auch die USA, China oder Israel dies stets verhindern (werden).

„Deutschland muss sein doppeltes Spiel endlich beenden und sich umgehend und klar für einen verbindlichen Verbotsprozess für autonome Waffen im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen aussprechen, welcher bis 2026 in ein verbindliches Rechtsinstrument zum Verbot bzw. zur Regulierung dieser Waffen münden muss“, fordert Thomas Küchenmeister, Sprecher der Kampagne "Stop Killer Robots“ in Deutschland

Im Rahmen der Aktion „Vote Against the Machine“ wird die int. Kampagne zum Verbot von Killerrobotern am 19. September ab 10:00 (MEZ) weltweit Regierungen auffordern, umgehend im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGA) neues, internationales Recht zu verhandeln und bis 2026 ein rechtsverbindliches Instrument zu schaffen, wie vom UN Generalsekretär Guterres gefordert. Die Aktionen werden über die Social Media Kanäle (s. unten) der beteiligten Organisationen zu verfolgen sein.

Tausende von Technik- und KI-Expert*innen und -Wissenschaftler*innen, die Kampagne "Stop Killer Robots", Amnesty International, Human Rights Watch, das IKRK, 26 Nobelpreisträger*innen und die gesamte Zivilgesellschaft haben immer wieder die dringende Aushandlung eines neuen internationalen Rechts gefordert, das die Autonomie von Waffensystemen regelt und eine sinnvolle menschliche Kontrolle über die Anwendung von Gewalt gewährleistet.

„Nachdem die Staaten zehn Jahre lang darüber geredet haben, haben sie nun die Gelegenheit, ihre wirkliche Position zu autonomen Waffen deutlich zu machen. Diese Resolution ist der erste Schritt zur Aushandlung eines neuen internationalen Rechts. Eine Abstimmung zur Unterstützung dieser Resolution wird zeigen, welche Staaten es ernst meinen mit der Verhinderung der Übertragung von Entscheidungen über Leben und Tod an Maschinen.", sagt Marius Pletsch, Campaigner und Mitglied im Bundesprecher*innenkreis der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegstdienstgegnerInnen (DFG-VK).

„Durch die Unterstützung der Resolution würde sich Deutschland im Sinne einer feministischen Außenpolitik für ein menschliches Sicherheitskonzept aussprechen. Die Bundesregierung würde den Schutz der Zivilbevölkerung ins Zentrum rücken und das jahrelange Engagement der Zivilgesellschaft für ein Verbot von autonomen Waffen ernst nehmen.“, betont Jennifer Menninger, Geschäftsführerin der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit (IFFF).

Stop Killer Robots wurde im Oktober 2012 gegründet und ist ein Zusammenschluss von 241 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in 70 Ländern. Angesichts der zunehmenden digitalen Entmenschlichung setzt sich die Stop Killer Robots-Koalition für die menschliche Kontrolle bei der Anwendung von Gewalt ein und fordert ein neues internationales Gesetz zur Autonomie von Waffensystemen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Facing Finance e.V.
Schönhauser Allee 141
10437 Berlin
Telefon: +49 (30) 3266-1681
http://www.facing-finance.org

Ansprechpartner:
Thomas Küchenmeister
Geschäftsführender Vorstand
Telefon: +49 (30) 3266-1681
Fax: +49 (30) 326616-80
E-Mail: kuechenmeister@facing-finance.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel