Verbraucher & Recht

Verluste bei Online-Glücksspielen – Verfahren über Rückzahlungsanspruch wird nicht ausgesetzt

Spieler können ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen inklusive Sportwetten im Internet zurückfordern. Dieser Rückzahlungsanspruch wurde in zahlreichen Fällen schon von Landgerichten und Oberlandesgerichten bestätigt. Verschiedene Anbieter versuchen inzwischen eine Aussetzung des Verfahrens bis zu einem Urteil des EuGH zu erreichen. Wie schon andere Gerichte zuvor, hat das Landgericht München einen solchen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens mit Beschluss vom 20. Oktober 2023 abgelehnt. Die Verhandlung wird wie geplant stattfinden.

In dem Fall hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte zwischen 2013 und 2020 bei Online-Casinospielen und Online-Sportwetten insgesamt über 23.000 Euro verspielt. „Da die Veranstalter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben und auch nicht über eine Genehmigung für das Ausrichten von Online-Sportwetten verfügten, haben wir auf die vollständige Rückzahlung des Verlusts geklagt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Eine der Beklagten hat einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt. Hintergrund ist ein Verfahren, das vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist. Ein maltesisches Zivilgericht hatte sich an den EuGH gewandt, damit dieser klärt, ob ein Totalverbot von Online-Casinospielen gegen die Dienstleistungsfreiheit und damit gegen europäisches Recht verstößt.

Das Landgericht München hat den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der EuGH bereits mit Urteil vom 8. September 2010 Grundsätze für die Zulässigkeit eines Verbots von Online-Glücksspielen in einem Mitgliedsstaat der EU aufgestellt hat. „Dabei hat der EuGH klargestellt, dass ein solches Verbot gerechtfertigt sein kann, wenn es Ziele des Gemeinwohls wie Bekämpfung von Spielsucht oder Schutz vor ruinösen Verhalten verfolgt. Eben diesen Zielen hat das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag gedient. Somit verstößt das Verbot auch nicht gegen europäisches Recht“, so Rechtsanwalt Cocron. Das LG München machte nun deutlich, dass es beabsichtigt, diese bereits aufgestellten Grundsätze bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen. Eine Aussetzung des Verfahrens sei daher nicht erforderlich.

Zahlreiche Gerichte haben schon bestätigt, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland mit europäischem Recht im Einklang steht. „Das LG München hat mit seinem Beschluss deutlich gemacht, dass es sich dieser Auffassung anschließen und an der bisherigen Rechtsprechung festhalten wird. Es ist damit zu rechnen, dass es den Rückzahlungsanspruch unseres Mandanten auf Erstattung seiner Verluste bestätigt“, so Rechtsanwalt Cocron.

Das Verbot von Online-Glücksspielen wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter zwingend eine in Deutschland gültige Lizenz haben. Spieler haben daher nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt Cocron.

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