Gesundheit & Medizin

Cannabis-Legalisierung sendet falsche Message

Der Konsum von Cannabis birgt gesundheitliche Risiken, kann abhängig machen und sich negativ auf die Entwicklung des Gehirns von Heranwachsenden auswirken. Trotzdem steht die Legalisierung bevor. Ein Widerspruch in sich, wie die Landesärztekammer Hessen seit Bekanntmachung der Pläne immer wieder betont. Die Warnungen der Ärzteschaft wurden jedoch bislang nicht nur ignoriert, der aktualisierte Gesetzesentwurf sieht sogar noch weitere Lockerungen vor – Toleranzmengen sollen erhöht, Bußgelder gesenkt werden.

„Es kommt einem Affront gleich, in welcher Weise die Warnungen der Ärzteschaft abgetan und ignoriert werden. Schließlich sind es Ärztinnen und Ärzte, die sich mit Folgen des übermäßigen Drogenkonsums von Patienten auseinandersetzen müssen“, kommentiert der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski die neue Fassung des Gesetzesentwurfs. „Handelt es sich hierbei nicht eher um fehlgeleiteten Aktionismus? Ein Aktionismus mit möglicherweise gefährlichen Folgen. Dabei gäbe es Themen, die der Aufmerksamkeit des Bundesgesundheitsministers tatsächlich dringend bedürfen. Die dauerhafte Beseitigung von  Arzneimittellieferengpässen beispielsweise.“

Der Konsum und Besitz von Cannabis für Jugendliche unter 18 Jahren wird weiterhin verboten sein. Die Erfahrungen aus anderen Ländern wie etwa Kanada zeigen aber, dass die Zulassung von Cannabisprodukten  trotz aller Begleitprogramme auch einen konsumverharmlosenden Effekt hat. Der Anteil, insbesondere junger Konsumentinnen und Konsumenten mit täglichem Gebrauch steige.

Dennoch rücke die Droge mit dem neuen Entwurf noch näher an die Heranwachsenden heran, kritisiert der hessische Ärztekammerpräsident scharf. So sollen die Bannzonen rund um Schulen und Kitas abermals verringert werden. Gekifft werden darf dann mit 100 Metern Abstand zu lernenden Kindern und Jugendlichen. Zuvor war eine Verbotszone von 200 Metern vorgesehen.

„Aus ärztlicher Sicht muss immer wieder betont werden, dass das heranwachsende Gehirn bei  frühem Konsum von Cannabis und häufigem Gebrauch in seiner Entwicklung bleibend geschädigt werden kann. Entsprechende hirnphysiologische Veränderungen sind nicht rückgängig zu machen. Die Message, die mit der Legalisierung der Droge bei Jugendlichen ankommt, ist genau das Gegenteil von dem, was eigentlich kommuniziert werden müsste“, so Pinkowski.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Marissa Leister
Referentin Stabsstelle Medien
Telefon: +49 (69) 97672-107
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: marissa.leister@laekh.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel